Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts (des Pächters ) entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Übergang des Geschäfts auf den Inhaber ausgeschlossen.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Velbert: 22.04.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR A 616 Amtsgericht Velbert getreten. Freigegeben am 17.01.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.