Handelsregister · VR 832

Registerinformationen

"Offenes Astwerk" - Kindergarten- und Kinderkulturverein Tiefenbach-Ast e.V. · Amtsgericht Landshut

Unternehmen

Stammdaten

Firma
"Offenes Astwerk" - Kindergarten- und Kinderkulturverein Tiefenbach-Ast e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Tiefenbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 832
Gericht
Amtsgericht Landshut
Letzte Eintragung
16.05.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Doris Fritsch

Viecht

Vorstand

Thomas Gerber

Tiefenbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 03.02.1992 zuletzt geändert am 29.01.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Verwirklichung der Satzungszwecke), 4 (Gemeinnützigkeit), 8 (Organe des Vereins) und 10 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen. § 12 (Der Faqchbeirat) wurde gestrichen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2013 mit Nachtrag vom 21.05.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2019 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Verwirklichung der Satzungszwecke), 4 (Gemeinnützigkeit), 5 (Mitgliedschaft) und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 01.04.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3, 7, 11 SB;
  • SB 12, 13
  • SB 14, 15
  • SB 16, 17
  • SB 18, 19
  • Protokoll Bl. 21 SB; Neue Satzung Bl. 22 SB.
  • Beschlüsse Bl. 26, 29 SB; Neue Satzung Bl. 27 SB.
  • Eintr.Vfg. HB Bl. 35; Beschlüsse SB Bl. 33; geänderte Satzung SB Bl. 34
  • Bl. 35, 36 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.