Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,- (m. W.: eintausend) Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johann Kriss-Heinrich
Schrobenhausen
Vorstand
Andreas Schlögel
Schrobenhausen
Vorstand
Carola Morgenschweis-Siegl
Schrobenhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.07.2002 zuletzt geändert am 01.10.2004
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2016 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck des Vereins), 9 (Streichung der Mitgliedschaft), 12 (Sprecher (Vorstand)), 15 (Form der Berufung), 16 (Beschlussfähigkeit) und 17 (Beschlussfassung) der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2017 hat die Änderung der §§ 16 (Beschlussfähigkeit) und 17 (Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2020 hat die Änderung des § 20 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.06.2005. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschlüsse Bl. 48 und 51, 49 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 52 SB.