Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern; darunter mindestens einem Finanzvorstand. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, die einzeln 500,- EUR und monatlich die Summe von 2.500,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Celine Lea Anna Hansmann
Rheinau
Vorstand
Anna Reske
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Nastasja Diel
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Nina Caroline Rümpler
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.07.2001 mit Nachtrag 02.08.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Mitgliederversammlung) und 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2011 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.03.2006.