Handelsregister · HRB 44629
Chronologischer Auszug
Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Offenbacher Fußballclub Kickers 1901 GmbH b) Offenbach am Main Geschäftsanschrift: Bieberer Straße 282, 63071 Offenbach am Main c) Betrieb des Fußballspiels im Rahmen der Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußballbundes (DFB), der Deutsche Fußballliga GmbH (DFL), des Süddeutschen Fußballverbandes (SFV) sowie des Hessischen Fußballverbandes (HFV) sowie im Amateurbereich betriebener Fußballsport | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Kalt, Thomas, Obertshausen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Eckrich, Volker, Obertshausen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2010 | a) 26.02.2010 Reiter | |
| 2 | c) Gegenstand des Unternehmens ist der Lizenzfußball und, soweit Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der Deutschen Fußballliga (DFL), des Süddeutschen Fußballverbandes (SFV) sowie des Hessischen Fußballverbandes (HFV) dies zulassen, auch der in deren Spielklassen betriebene Fußballsport. Soweit die sportlichen Voraussetzungen vorliegen, soll durch den Unterhalt einer eigenen 1. Mannschaft als Lizenzspielermannschaft am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen, dem Spielbetrieb der 3. Liga oder Regionalliga, an den Wettbewerben um den Liga-Pokal und den DFB-Pokal sowie mit einer zweiten Herrenmannschaft (U 23) am Spielbetrieb der Regionalliga oder 3. Liga teilgenommen werden. Weiter soll als Fördereinrichtung des Juniorenfußballs ein Leistungszentrum, das den Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen entspricht, geführt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben des Anhangs V zur Lizenzierungsordnung (LO) des die Liga- Fußballverband e.V. (Ligaverband). Soweit Satzung und Ordnungen des DFB, DFL, des SFV des HFV es zulassen, nimmt die Gesellschaft im Leistungsbereich mit der Mannschaft U19 am Spielbetrieb teil. Soweit dies nicht möglich ist, stellt die Gesellschaft dessen ungeachtet die nach Anhang V zur LO geforderten strukturellen Bedingungen bereit und vermarktet die sportlichen Aktivitäten der Mannschaft. Ferner soll der Wert des Namens Offenbacher Fußballclub Kickers 1901 im In- und Ausland gesteigert werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem Gesellschaftswert unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen, die nicht Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder Inhaber einer Zulassung des DFB sind, beteiligen. Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga die ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband. Das Unternehmen unterwirft sich der Satzung, dem Statut, den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes, des DFB, der DFL, des SFV, des HFV sowie den Entscheidungen und den Beschlüssen der Organe dieser Verbände und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) als Beauftragter des Ligaverbandes. Das Unternehmen ist der Strafgewalt des Ligaverbandes und des DFB unterworfen. Die Regelungen des zwischen dem Liga- verband und dem DFB geschlossenen Grundlagenvertrags sind für die Gesellschaft ebenfalls verbindlich. | 2.500.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals aufgrund der Ausgliederung und Aufnahme um 2.475.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital) und 5 (Stammeinlagen) sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. b) Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Offenbacher Fußballclub Kickers 1901 e.V. mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main VR 511) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. | a) 27.04.2010 Reiter | ||
| 3 | b) Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 28.04.2010 wirksam geworden. | a) 28.04.2010 Reiter | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Eckrich, Volker, Obertshausen, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Geschäftsführer: Kalt, Thomas, Obertshausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 20.08.2010 Reiter | ||||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Waldemar-Klein-Platz 1, 63071 Offenbach am Main | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Kalt, Thomas, Obertshausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Hambückers, Jörg, Rödermark, *XX.XX.XXXX | a) 29.08.2012 Schreiner b) Fall 7 | |||
| 6 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, David, Kronberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Hambückers, Jörg, Rödermark, *XX.XX.XXXX | a) 18.12.2012 Schreiner b) Fall 8 | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 271/2013) vom 07.06.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 12.06.2013 Schreiner b) Fall 9 | ||||
| 8 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 271/13) vom 28.06.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 09.07.2013 Schreiner b) Fall 10 | ||||
| 9 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 271/13) vom 08.04.2015 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans angeordnet.. | a) 02.06.2015 Schreiner b) Fall 11 Beschluss Bl. 67 Hauptband | ||||
| 10 | b) Die Gesellschaft wird fortgesetzt. | a) 19.06.2015 Schreiner b) Fall 12 | ||||
| 11 | c) der Lizenzfußball und, soweit Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball- Bundes (DFB), der Deutschen Fußballliga (DFL), des Süddeutschen Fußballverbandes (SFV) sowie des Hessischen Fußballverbandes (HFV) dies zulassen, auch der in deren Spielklassen betriebene Fußballsport. Soweit die sportlichen Voraussetzungen vorliegen, soll durch den Unterhalt einer eigenen 1. Mannschaft als Lizenzspielermannschaft am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen, dem Spielbetrieb der 3. Liga oder Regionalliga, an den Wettbewerben um den Liga-Pokal und den DFB-Pokal sowie mit einer zweiten Herrenmannschaft (U 23) am Spielbetrieb der Regionalliga oder 3. Liga teilgenommen werden. Weiter soll als Fördereinrichtung des Juniorenfußballs ein Leistungszentrum, das den Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen entspricht, geführt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben des Anhangs V zur Lizenzierungsordnung (LO) des die Liga- Fußballverband e.V. (Ligaverband). Soweit Satzung und Ordnungen des DFB, DFL, des SFV des HFV es zulassen, nimmt die Gesellschaft im Leistungsbereich mit der Mannschaft U19 am Spielbetrieb teil. Soweit dies nicht möglich ist, stellt die Gesellschaft dessen ungeachtet die nach Anhang V zur LO geforderten strukturellen Bedingungen bereit und vermarktet die sportlichen Aktivitäten der Mannschaft. Ferner soll der Wert des Namens "Offenbacher Fußballclub Kickers 1901" im In- und Ausland gesteigert werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die der Steigerung des Gesellschaftswertes unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. So lange Mannschaften im Rahmen der §§ 2.2 und 2.3, die für die Lizenzerteilung der ersten Mannschaft erforderlich sind, vom Mutterverein unterhalten werden, sind deren Kosten durch eine Kostenpauschale in Höhe von min. 5 % bis max. 7,5 % des vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresbudgets der Summe der geplanten Einnahmen der Offenbacher Fußballclub Kickers 1901 GmbH zu tragen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen, die nicht Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder Inhaber einer Zulassung des DFB sind, beteiligen. Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga die ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband. Das Unternehmen unterwirft sich der Satzung, dem Statut, den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes, des DFB, der DFL, des SFV, des HFV sowie den Entscheidungen und den Beschlüssen der Organe dieser Verbände und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) als Beauftragter des Ligaverbandes. Das Unternehmen ist der Strafgewalt des Ligaverbandes und des DFB unterworfen. Die Regelungen des zwischen dem Ligaverband und dem DFB geschlossenen Grundlagenvertrags sind für die Gesellschaft ebenfalls verbindlich. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 10 (Geschäftsführer) und § 12 (Aufsichtsrat) sowie die Streichung des bisherigen § 11 (Vertretung) beschlossen. | a) 21.07.2015 Schreiner b) Fall 14 | |||
| 12 | a) 14.01.2016 Schreiner b) Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 19.06.2015 durch Rötung in lfd. Nr. 8 Spalte 6 ergänzt Fall 16 | |||||
| 13 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Kutz, Remo, Dietingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, David, Kronberg, *XX.XX.XXXX | a) 28.01.2016 Schreiner b) Fall 17 | ||||
| 14 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 257/2016) vom 30.05.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 13.06.2016 Hrivula b) Fall 19 | ||||
| 15 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 257/16) vom 30.05.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 257/16) vom 01.08.2016 ist der Beschluss vom 30.05.2016 erweitert dahingehend, dass der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt ist. | a) 03.08.2016 Schreiner b) Fall 20 Beschlüsse Bl. 90 und Bl. 94 Hauptband | ||||
| 16 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Fiori, Christopher, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Kutz, Remo, Dietingen, *XX.XX.XXXX | a) 06.12.2016 Schreiner b) Fall 21 | ||||
| 17 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 05.04.2017 Schreiner b) Fall 22 | ||||
| 18 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 257/16) vom 02.09.2016 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. | a) 18.05.2017 Schreiner b) Fall 23 Beschluss Bl. 102 Hauptband | ||||
| 19 | 2.800.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. | a) 06.06.2018 Schreiner b) Fall 25 | |||
| 20 | a) Offenbacher Fußball Club Kickers 1901 GmbH c) - der Lizenzfußball und, soweit Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball- Bundes (DFB), der Deutschen Fußballliga (DFL), des Süddeutschen Fußballverbandes (SFV) sowie des Hessischen Fußballverbandes (HFV) dies zulassen, auch der in deren Spielklassen betriebene Fußballsport. - Soweit die sportlichen Voraussetzungen vorliegen, soll durch den Unterhalt einer eigenen 1. Mannschaft als Lizenzspielermannschaft am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen, dem Spielbetrieb der 3. Liga oder Regionalliga, an den Wettbewerben um den Liga-Pokal und den DFB-Pokal teilgenommen werden. - Ferner soll der Wert des Namens "Offenbacher Fußball Club Kickers 1901" im In- und Ausland gesteigert werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. - Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen, die nicht Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder Inhaber einer Zulassung des DFB sind, beteiligen. - Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga die ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband. - Das Unternehmen unterwirft sich der Satzung, dem Statut, den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes, des DFB, der DFL, des SFV, des HFV sowie den Entscheidungen und den Beschlüssen der Organe dieser Verbände und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) als Beauftragter des Ligaverbandes. Das Unternehmen ist der Strafgewalt des Ligaverbandes und des DFB unterworfen. Die Regelungen des zwischen dem Ligaverband und dem DFB geschlossenen Grundlagenvertrags sind für die Gesellschaft ebenfalls verbindlich. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 Ziffer 1 (Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 13.03.2019 Schreiner b) Fall 27 | |||
| 21 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Fiori, Christopher, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Herzog, Andreas, Liederbach, *XX.XX.XXXX | a) 10.09.2019 Schwarz b) Fall 28 | ||||
| 22 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Sobotzik, Thomas, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Herzog, Andreas, Liederbach, *XX.XX.XXXX | a) 01.12.2019 Schreiner b) Fall 29 | ||||
| 23 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7 (Verfügung über Geschäftsanteile), 12 (Aufsichtsrat) und 14 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. | a) 08.04.2021 Schreiner b) Fall 33 | ||||
| 24 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Georg, Matthias Ernst, Gladenbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sobotzik, Thomas, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 30.06.2022 Hrivula b) Fall 35 | ||||
| 25 | a) Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH c) - der Lizenzfußball und, soweit Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball- Bundes (DFB), der Deutschen Fußballliga (DFL), des Süddeutschen Fußballverbandes (SFV) sowie des Hessischen Fußballverbandes (HFV) dies zulassen, auch der in deren Spielklassen betriebene Fußballsport. - Soweit die sportlichen Voraussetzungen vorliegen, soll durch den Unterhalt einer eigenen 1. Mannschaft als Lizenzspielermannschaft am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen, dem Spielbetrieb der 3. Liga oder Regionalliga, an den Wettbewerben um den Liga-Pokal und den DFB-Pokal teilgenommen werden. - Ferner soll der Wert des Namens "Offenbacher Fußball Club Kickers 1901" im In- und Ausland gesteigert werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. - Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen, die nicht Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder Inhaber einer Zulassung des DFB sind, beteiligen. - Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga die ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband. - Das Unternehmen unterwirft sich der Satzung, dem Statut, den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes, der 3. Liga, des DFB, der DFL, des SFV, des HFV sowie den Entscheidungen und den Beschlüssen der Organe dieser Verbände und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) als Beauftragter des Ligaverbandes. Das Unternehmen ist der Strafgewalt des Ligaverbandes und des DFB unterworfen. Die Regelungen des zwischen dem Ligaverband und dem DFB geschlossenen Grundlagenvertrags sind für die Gesellschaft ebenfalls verbindlich. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 13.04.2023 Schreiner b) Fall 36 | |||
| 26 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Hock, Christian, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Möller, Sebastian Karl Friedrich, Großenlüder, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Georg, Matthias Ernst, Gladenbach, *XX.XX.XXXX | a) 29.01.2024 Schreiner b) Fall 38 | ||||
| 27 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 (Geschäftsführer), 10 (Aufsichtsrat), 12 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. | a) 29.01.2024 Schreiner b) Fall 39 | ||||
| 28 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführer) und § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 28.06.2024 Schreiner b) Fall 40 | ||||
| 29 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Holzbrecher, Florian, Darmstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Möller, Sebastian Karl Friedrich, Großenlüder, *XX.XX.XXXX | a) 02.09.2025 Schreiner b) Fall 42 | ||||
| 30 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand), 8 (Geschäftsführer) und 10 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 19.06.2026 Hrivula b) Fall 44 |
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