Handelsregister · HRB 17782 FL

Registerinformationen

Ofenkundig GmbH · Amtsgericht Flensburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ofenkundig GmbH
Rechtsform
221110
Sitz
Flensburg
Geschäftsanschrift
Alter Kupfermühlenweg 106, 24939 Flensburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 17782 FL
Gericht
Amtsgericht Flensburg
Letzte Eintragung
11.08.2025
Abrufstand
06.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind die Planung und der Bau von Öfen, Beratung, Planung und Umsetzung von technischer Gebäudeausrüstung (TGA), insb. Beratung, Planung, Umsetzung und Handel von Energie-Wärme-Management-Systemen, einschließlich Smart-Home-Systemen sowie Schulungen und der Transfer von Wissen im Rahmen einer angewandten Forschung. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

086

Paula Magdalena Mertens

Hamburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
086

Frieda Johanna Mertens

Altenholz

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

022

  • Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des einzelkaufmännischen Unternehmens Ofenkundig e.K. mit dem Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 11435 FL) auf Grund des Spaltungsplans vom 28.07.2025 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.