Handelsregister · HRA 1038 SL
Chronologischer Auszug
ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Verkehrsbetriebe des Kreises Schleswig-Flensburg, abgekürzt VKSF b) Schleswig c) Die Verkehrs-, Hafen- und Eisenbahninfrastrukturbetriebe des Kreises Schleswig-Flensburg bilden einen einheitlichen Eigenbetrieb. Aufgaben des Betriebes sind: a. die Beförderung von Personen und Gütern im Linien- und Sonderverkehr, b. die Abwicklung der Schülerbeförderung, c. der Betrieb des Kreishafens Langballigau, d. die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreis Schleswig-Flensburg, e. die Erfüllung der Aufgaben des Eisenbahninfrastrukturbetriebes und f. die Beteiligung an einer Gesellschaft zur Planung, Errichtung und dem Betrieb einer multifunktionalen Veranstaltungshalle in der Stadt Flensburg. Der Eigenbetrieb kann andere Geschäfte betreiben, die seinen Betriebszweck fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen. Er kann sich aus dem gleichen Grunde an anderen Unternehmen beteiligen. | a) Der Werkleiter vertritt den Eigenbetrieb in den Grenzen der Kreisordnung, der Eigenbetriebsverordnung sowie der Betriebssatzung in allen Angelegenheiten, für die die Werkleitung oder der Werkausschuß zuständig sind. Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg vertritt den Eigenbetrieb in allen anderen Fällen. b) Vorstand: 1. Kamischke, Jörg-Dietrich, *XX.XX.XXXX, Landrat, Schleswig Vorstand: 2. Hansen, Ellen, *XX.XX.XXXX, Werkleiterin, Ellingstedt | a) Eigenbetrieb des Kreises Schleswig-Flensburg | a) 07.09.2005 Kreuzig b) Neufassung der Betriebssatzung s. Bl. 18-22 Sdb. Tag der ersten Eintragung 05.11.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Service-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg c) Der Kreis Schleswig-Flensburg bildet einen einheitlichen Eigenbetrieb mit mehreren Betriebszweigen. Aufgaben des Eigenbetriebes sind: a. Umsetzung des Verkehrsvertrages und Verwaltung des abgestellten Personals (ehemaliger Busbetrieb) b. Abwicklung der Behindertenbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderung c. Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Kreis Schleswig- Flensburg d. Liegenschafts- und Gebäudemanagement e. Baufachliche Prüfungen f. Informations- und Kommunikationstechnik g. Durchführung des Auftragsund Vergabewesens h. Kreisforsten i. Beteiligungsholding | a) Die Werkleiter vertreten den Kreis Schleswig-Flensburg in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die der Entscheidung der Werkleitung und des Finanz- und Werkausschusses unterliegen. In allen anderen Fällen wird der Eigenbetrieb durch den Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg vertreten. Die Betriebssatzung kann der Werkleitung weitergehende Vertretungsbefugnisse einräumen. Besteht die Werkleitung aus mehreren Werkleitern, vertreten jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich. b) Nicht mehr Vorstand: 1. Kamischke, Jörg-Dietrich Vorstand: 3. Busse, Aksel, *XX.XX.XXXX, Schleswig, Werkleiter Vorstand: 4. von Gerlach, Bogislav-Tessen, *XX.XX.XXXX, Schleswig, Landrat Änderung zu Nr. 2: Vorstand: Hansen, Ellen, *XX.XX.XXXX, Ellingstedt, Erste Werkleiterin | a) Die Betriebssatzung ist durch Beschluss des Kreistages vom 13.12.2006 neu gefasst worden. | a) 24.05.2007 Breese | |
| 3 | a) ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg c) Der Kreis Schleswig-Flensburg bildet einen einheitlichen Eigenbetrieb für den ÖPNV. Aufgaben des Eigenbetriebes sind: a) Wahrnehmung der Aufgabenträgerfunktion für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) b) Abwicklung und Finanzierung der Behindertenbeförderung im Rahmen der freigestellten Schülerverkehre c) Weiterentwicklung und Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) d) Beteiligungsholding | a) Der Eigenbetrieb wird durch den Werkleiter in allen Angelegenheiten, die der Entscheidung der Werkleitung und des Werk- und Infrastrukturausschusses unterliegen, allein vertreten. b) Nicht mehr Vorstand: 2. Hansen, Ellen Nicht mehr Vorstand: 3. Busse, Aksel Nicht mehr Vorstand: 4. von Gerlach, Bogislav-Tessen Werkleiter: 5. Hecht, Heiko, *XX.XX.XXXX, Groß Wittensee | a) Durch Beschluss des Kreistages vom 30.09.2020 ist die Satzung vollständig neu gefasst. | a) 04.06.2021 Breese |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.