Handelsregister · VR 400523
Historischer Auszug
Ömerhacili im Ausland Kultur- und Förderverein · Amtsgericht Stuttgart
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Nr.
der
Eintra-
gung
Amtsgericht
Albstadt
5)
Sitz
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
Blatt
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
VR
523
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
2
3
4
5
Ömerhacili
im
Ausland
Kultur-
und
Förder-
verein
b)
Albstadt
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
a)
Vorstand
im
Sinne
des
$S
26
BGB
ist
der
Vereinsvorsitzende,
der
Zweitvorsitzende
und
der
Finanzbeauftragte.
Je
zwei
von
ihnen
sind
gemeinsam
be-
rechtigt,
den
Verein
zu
vertreten.
Yasar
Aslan,
geb.
02.12.1968,
Albstadt-Tailfingen
b)
Vereinsvorsitzender
Yüksel
Can,
geb.
27.10.1972,
Albstadt-Tailfingen
Zweitvorsitzender,
Vedat
Yildirim,
geb.
29.02.1972,
Albstadt-Tailfingen
Finanzbeauftragter
b)
Ibrahim
Can,
geb.
03.01.1963,
Nehren
_Zweitvorsitzender
Yüksel
Can
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
b)
Yüksel
Can,
geb.
27.10.1972,
Albstadt-Tailfingen,
Ali
Saglik,
geb.
17.06.1969,
Albstadt-Tailfingen,
Finanzbeauftragter
Ibrahim
Can
und
Vedat
Yildirim
sind
aus
dem
Vor-
stand
ausgeschieden.
Zweitvorsitzender
b)
Hazim
Altuntas,
geb.
01.06.1981,
Albstadt-Tailfingen,
Zweitvorsitzender
Yüksel
Can
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
b)
Erbay
Saglik,
geb.
01.12.1967,
Albstadt
Hazim
Altuntas
ist
aus
dem
Vorstand
ausge-
schieden.
Zweitvorstand
a)
Die
Satzung
ist
errichtet
am
17.
Juli
1999.
a)
03.
November
1999
dur
b)
-Satzung
Bl.
6-11
a)
28.10.2003
1
a.
30.08.2006
nn
ee
nme
men
em
a.
14.11.2012
aD
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Amtsgericht
Albstadt
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Blatt
A
a)
Satzung
Nr.
der
a)
Name
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
2
Tag
der
Eintragung
Ir
besondere
Vertretungsbefugnis
gung
4
1
2
3
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Albstadt
wurde
die
Kennziffer
40
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.