Handelsregister · VR 1462
Chronologischer Auszug
Oellinger Blasmusikanten · Amtsgericht Montabaur
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Oellinger Blasmusikanten b) Höhn, Ortsteil Oellingen | a) Vorstand i.S. von § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 DM (in Worten: eintausend Deutsche Mark) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Vorstand: Klees, Friedhelm, Höhn-Oellingen | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.04.1987 zuletzt geändert am 20.01.1995 | a) 13.02.2006 Blaumeiser b) Tag der ersten Eintragung: 08.07.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.02.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Klees, Friedhelm, Höhn-Oellingen seit 01.03.2008 1. Vorsitzender: Kohl, Stephan, Höhn, *XX.XX.XXXX | a) 02.06.2008 Marciniak-Mielke | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 DM (in Worten: eintausend Deutsche Mark) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Nicht mehr Vorstand: Klees, Friedhelm, Höhn-Oellingen mit Satzungsänderung 2. Vorsitzender: Baumann, Marco, Höhn-Oellingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2009 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand- Vorstand gem § 26 BGB sind 1. und 2. Vorsitzende) beschlossen. | a) 18.06.2009 Marciniak-Mielke b) SAä Bl 197 ff | |
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 500 Euro (in Worten: fünfhundert Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.07.2016 Kempa |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.