Handelsregister · VR 1462

Chronologischer Auszug

Oellinger Blasmusikanten · Amtsgericht Montabaur

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Oellinger Blasmusikanten

b)
Höhn, Ortsteil Oellingen
a)
Vorstand i.S. von § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und
zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines
Kredites von mehr als 1.000,00 DM (in Worten:
eintausend Deutsche Mark) die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorstand:
Klees, Friedhelm, Höhn-Oellingen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.04.1987 zuletzt geändert am 20.01.1995
a)
13.02.2006
Blaumeiser

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.07.1987
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.02.2006.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Klees, Friedhelm, Höhn-Oellingen
seit 01.03.2008
1. Vorsitzender:
Kohl, Stephan, Höhn, *XX.XX.XXXX
a)
02.06.2008
Marciniak-Mielke
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und
zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines
Kredites von mehr als 1.000,00 DM (in Worten:
eintausend Deutsche Mark) die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Klees, Friedhelm, Höhn-Oellingen
mit Satzungsänderung
2. Vorsitzender:
Baumann, Marco, Höhn-Oellingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2009 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand-
Vorstand gem § 26 BGB sind 1. und 2. Vorsitzende) beschlossen.
a)
18.06.2009
Marciniak-Mielke

b)
SAä Bl 197 ff
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und
zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines
Kredites von mehr als 500 Euro (in Worten: fünfhundert
Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
18.07.2016
Kempa

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.