Handelsregister · VR 30313

Chronologischer Auszug

Ökumenischer Krankenpflegeverein Kirchheim an der Weinstraße e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ökumenischer Krankenpflegeverein Kirchheim/ Wstr.

b)
Kirchheim a.d.W.
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden - jeweils allein - vertreten.

b)
Vorsitzender:
Fischer, Johannes, Kirchheim, *XX.XX.XXXX
stv. Vorsitzender:
Engler, Dieter, Kirchheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 14.05.1979 und 30.08.1979 mehrfach, zuletzt gemäß
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.10.1992 geändert.

b)
Zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken bedarf der Vorstand der Genehmigung
der Mitgliederversammlung.
a)
06.04.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.09.1979
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 313 GR
getreten.
Freigegeben am 06.04.2006.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Fischer, Johannes, Kirchheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Dr. Will, Wolfgang, Kirchheim, *XX.XX.XXXX
a)
26.06.2015
Fechtner

b)
Fall 2
3a)
Ökumenischer Krankenpflegeverein Kirchheim an der Weinstraße
e.V.
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden und den Stellvertreter - jeweils allein vertreten.

b)
Nicht mehr
stv. Vorsitzender:
Engler, Dieter, Kirchheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertreterin:
Kinder-Kwasigroch, Gerda, Kirchheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2016 hat die vollständige Neufassung der Satzung
beschlossen.

b)
Rechtsgeschäfte, die den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken,
grundstückgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken zum Gegenstand haben, dürfen
nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden.
a)
29.06.2016
Fuchs

b)
Fall 4
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.10.2021
Bergmann

b)
Fall 5
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2022 hat die Änderung der Satzung in

§ 4 (Mitgliedschaft) und
§ 14 (Auflösung)

beschlossen.
a)
01.06.2022
Bergmann

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.