Handelsregister · VR 30313
Chronologischer Auszug
Ökumenischer Krankenpflegeverein Kirchheim an der Weinstraße e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ökumenischer Krankenpflegeverein Kirchheim/ Wstr. b) Kirchheim a.d.W. | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden - jeweils allein - vertreten. b) Vorsitzender: Fischer, Johannes, Kirchheim, *XX.XX.XXXX stv. Vorsitzender: Engler, Dieter, Kirchheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.05.1979 und 30.08.1979 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.10.1992 geändert. b) Zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken bedarf der Vorstand der Genehmigung der Mitgliederversammlung. | a) 06.04.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 26.09.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 313 GR getreten. Freigegeben am 06.04.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Fischer, Johannes, Kirchheim, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzender: Dr. Will, Wolfgang, Kirchheim, *XX.XX.XXXX | a) 26.06.2015 Fechtner b) Fall 2 | ||
| 3 | a) Ökumenischer Krankenpflegeverein Kirchheim an der Weinstraße e.V. | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter - jeweils allein vertreten. b) Nicht mehr stv. Vorsitzender: Engler, Dieter, Kirchheim, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertreterin: Kinder-Kwasigroch, Gerda, Kirchheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2016 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. b) Rechtsgeschäfte, die den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken, grundstückgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken zum Gegenstand haben, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. | a) 29.06.2016 Fuchs b) Fall 4 |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 06.10.2021 Bergmann b) Fall 5 | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) und § 14 (Auflösung) beschlossen. | a) 01.06.2022 Bergmann b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.