Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Der Verwaltungsausschuß beschließt über - Aufnahme von Darlehen zur Finanzierung von Aufgaben, die nicht zu den laufenden Betriebskosten zählen - Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - Baumaßnahmen aller Art - Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Geschäftsführer, Pflegedienstleitung und weiteren vom Verwaltungsausschuss ausdrücklich benannten einzelnen Mitarbeitern. Erklärungen, durch welche die Sozialstation verpflichtet wird, bedürfen der Schriftform.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Jöst
Speyer
Vorstand
Markus Lothar Lamm
Speyer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.06.1974 zuletzt geändert am 18.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 07.09.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Organe), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Verwaltungsausschuss), § 8 (Vorstand), § 9 (Geschäftsführung), § 11 (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), § 12 (Finanzierung), § 13 (Sozialstation und Krankenpflegevereine), § 15 (Wirtschaftsführung), § 16 (Zusammenarbeit mit Caritasverband und diakonischem Werk), § 17 (Heimfall des Vermögens), §19 (Kuratorium) und § 20 (Schlussbestimmung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.08.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 594 SP getreten. Freigegeben am 01.03.2006.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.