Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und ein bis zwei Vertretern,von denen einer die Funktion des Kassenwarts inne haben kann..
Darlehnsanträge über 5.000,00 EURO müssen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gezeichnet werden.
Tag der ersten Eintragung: 20.06.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.09.2006.
Satzung
Satzung vom 14.10.2005 zuletzt geändert am 28.03.2006
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.