Betreiben der Schaden- und Unfallversicherung. Die Anstalt kann Mit- und Rückversicherung, auch außerhalb ihres Geschäftsgebietes, nehmen und geben und Rückversicherung auch in anderen Versicherungssparten gewähren. Außerdem kann sie Versicherungsverträge, Spar- und Bausparverträge und Geschäfte, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, anderen Unternehmen vermitteln.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Anstalt wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
David Bartusch
Stadt Wanzleben-Börde OT Schleibnitz
Vorstand
Detlef Albert Swieter
Burgdorf
Vorstand
Andreas Zimmer
Magdeburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.01.2001
Die Trägerversammlung vom 13.06.2006 hat die Änderung des § 4 (2) (Trägerkapital, Rücklagen) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Trägerversammlung vom 03.07.2015 hat die Änderung der §§ 4 (Trägerkapital, Rücklagen), 6 (Vermögensanlagen) und 13 (Aufgaben der Trägerversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Trägerversammlung vom 19.12.2017 hat die Änderung des § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Trägerversammlung vom 17.12.2019 hat die Änderung der §§ 3 (Träger), 4 (Trägerkapital, Rücklagen), 9 (Vorstand), 10 (Aufsichtsrat), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 12 (Trägerversammlung) und 13 (Aufgaben der Trägerversammlung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Trägerversammlung vom 30.08.2021 hat die Änderung des § 4 der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Trägerversammlung vom 18.01.2022 hat die Änderung der §§ 10 (Aufsichtsrat), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 12 (Trägerversammlung) und 13 (Aufgaben der Trägerversammlung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Trägerversammlung vom 19.05.2022 hat die Neueinfügung des § 6a (Treuhänder) sowie die Änderung der §§ 10 (Aufsichtsrat), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 12 (Trägerversammlung) und 13 (Aufgaben der Trägerversammlung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.02.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, HRA 2247) getreten.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat als beherrschte Gesellschaft mit der Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover (Anstalt des öffentlichens Rechts) mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 26227) am 10.12.2020 einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20./21./22./23./24./26./27./28./29. April, 04./12. Mai 2020 und die Trägerversammlung mit Beschluss vom 11.12.2020 zugestimmt.
Der von der Anstalt am 10.12.2020 mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover (Anstalt öffentlichen Rechts) mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 26227) als herrschender Anstalt geschlossene Beherrschungsvertrag wurde am 02.06.2022 geändert. Die Trägerversammlung der beherrschten Anstalt hat mit Beschluss vom 05.07.2022 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.