Handelsregister · HRB 21378

Registerinformationen

ODENWALD-QUELLE Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ODENWALD-QUELLE Verwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Heppenheim (Bergstraße)
Geschäftsanschrift
Ludwigstr. 100, 64646 Heppenheim (Bergstraße)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21378
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
19.07.2022
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Führung der Geschäfte anderer Unternehmen, insbesondere der Odenwald-Quelle GmbH & Co. KG in Heppenheim (Bergstraße), der Ein- und Verkauf von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen, ferner die Verwaltung von Vermögen aller Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas Walter Schmidt

Mannheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweigniederlassung

ODENWALD-QUELLE Verwaltungsgesellschaft mbH

Mannheim

Geschäftsführer(in)

Stephan Wolk

Fürth

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.10.1978 zuletzt geändert am 16.11.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.02.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 129 - 148 Sonderband
  • Fall 3
  • Fall 5
  • Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt.
  • Fall 6
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschaft beteilgt ist, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 7
  • Fall 9
  • Fall 11
  • Fall 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.