Handelsregister · HRB 11971

Registerinformationen

ODDO BHF Asset Management GmbH · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ODDO BHF Asset Management GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Düsseldorf
Geschäftsanschrift
Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11971
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
16.01.2024
Abrufstand
01.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind im Falle von inländischen Investmentvermögen ausschließlich folgende Investmentvermögen: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 KAGB, ii) für Rechnung von geschlossenen Spezial-AlF darf die Gesellschaft darüber hinaus auch investieren in: aa) Investmentanteile nach § 196 KAGB, bb) Derivate nach § 197 KAGB, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 197 Abs. 1 KAGB unterworfen ist, cc) Sonstige Anlageinstrumente nach § 198 KAGB, dd) Gemischte Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 218 f. KAGB sowie vergleichbare EU- oder ausländische AlF, ee) Sonstige Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 220 ff. KAGB sowie vergleichbare EU- oder ausländische AlF, ff) Edelmetalle, gg) unverbriefte Darlehensforderungen, hh) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB sowie vergleichbare EU- oder ausländische AlF, ii) Allgemeine Spezial AlF gemäß § 282 KAGB oder vergleichbaren EU- oder ausländische AlF, jj) Hedgefonds nach Maßgabe des § 283 KAGB oder vergleichbare EU- oder ausländische AlF, kk) Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB oder vergleichbare EU- oder ausländische AlF, II) qualifizierte Anlagen gemäß Artikel 3 lit. e) der Verordnung EU/345/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds für einen Europäischen Risikokapitalfonds nach § 337 KAGB, mm) qualifizierte Anlagen gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. e) der Verordnung EU/346/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum für einen Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum nach § 338 KAGB, f) Allgemeine offene inländische Spezial AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i) die Vermögensgegenstände des § 284 Abs. 2 Nr. 2 KAGB mit Ausnahme der Buchstaben e, f und h, ii) geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB sowie vergleichbare EU- oder ausländische AlF, iii) qualifizierte Anlagen gemäß Artikel 3 lit. e) der Verordnung EU/345/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds für einen Europäischen Risikokapitalfonds nach § 337 KAGB, iv) qualifizierte Anlagen gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. e) der Verordnung EU/346/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum für einen Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum nach § 338 KAGB, g) Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, mit Ausnahme der in Abs. 2 Buchstaben e, f und h genannten Vermögensgegenstände. (3) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes einschließlich unverbriefter Darlehensforderungen angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen (individuelle Vermögensverwaltung), sofern sie die Anlage in Edelmetallen betreffen, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes einschließlich unverbriefter Darlehensforderungen, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, sofern sie die Anlage in Edelmetallen betreffen, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (4) Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Anteilinhabern von Sondervermögen wird durch Verträge (Anlagebedingungen) geregelt. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (6) Im Übrigen darf die Gesellschaft die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlichen Geschäfte betreiben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Frank Blass

Kaarst

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Henning Flender

Essen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Alexis Renault

Düsseldorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Ralph Ludger Neuhaus

Düsseldorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Hubertus Mehring

Düsseldorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Markus Knebel

Düsseldorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Nils Kokerbeck

Neuss

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Kerstin Große-Nobis

Düsseldorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Geschäftsführer(in)

Nicolas Chaput

Paris

Prokurist(in)

Gunther Westen

Korschenbroich

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Bastian Gries

Düsseldorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Silke Neufeld

Düsseldorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Michael Dobler

Langenfeld

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Jürgen Heinz

Erkrath

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Stefan Imperatori

Bergisch-Gladbach

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Carsten Nerge

Düsseldorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Manfred Praetze

Hilden

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Matthias Bayer

Heidelberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Werner Fey

Bad Nauheim

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Andreas Frieler

Heusenstamm

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Ulf Giesler

Karlsbad

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Nicole Hach

Eich

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Thomas Höhenleiter

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Lars Kuckenburg

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Elke König

Hanau

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Wolfgang Marx

Rödermark

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Matthias Maus

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Jutta Milke

Oberursel (Taunus)

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Thierry Misamer

Hochheim am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Alexander Pivecka

Offenbach

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Michaela Preis

Kelkheim

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Raimund Saxinger

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Stephan Tiemann

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Dieter Ewald

Gelnhausen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Geschäftsführer(in)

Stefan Steurer

Meerbusch

Geschäftsführer(in)

Bastian Hoffmann

Frankfurt/Main

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 14. November 1969 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. Juli 2000 geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 3 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Absatz (3) wurde vor dessen letztem Satz um einen fünften Spiegelstrich erweitert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 10 (Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung) und § 12 Abs. 3 (Zuständigkeit).
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 5 Absatz 1 (Stammeinlagen, Geschäftsanteile) geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz (3) und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Es wurde ferner ein neuer Abs. 6 angefügt.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 Abs. 1 u. 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Form der Bekanntmachung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 2 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
  • Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 10 (Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung/Weitere Formen der Beschlussfassung) und § 13 (Beschlussfassung).
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurden § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 11 (Zusammensetzung, Amtsdauer) neu gefasst.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 19.01.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2001.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 15 Sonderband
  • In Ergänzung der Eintragung vom 15.08.2001 nachgetragen.
  • In Ergänzung der Eintragung vom 15.08.2001 nachgetragen.
  • In Ergänzung der Erfassung vom 15.08.2001 nachgetragen.
  • Beschluss Blatt 72 Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 75 ff. Sonderband
  • Beschluss Blatt 94 Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 97 ff. Sonderband
  • Beschluss Blatt 118 f. Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 123 ff. Sonderband
  • Beschluss Blatt 154 Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 157 ff. Sonderband
  • In lfd. Nr. 21 Sp. 2 c) von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
  • Beschluss Blatt 187 Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 189 ff. Sonderband
  • Beschluss Blatt 209 f. Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 212 ff. Sonderband
  • In lfd. Nr. 29 Sp. 2 c) Gegenstand des Unternehmens von Amts wegen berichtigend eingetragen
  • Beschluss Blatt 5 ff. Sonderband IV
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband IV
  • Eintragung lfd. Nr. 1 vom 15.08.2001 Sp. 4b hinsichtlich des Geschäftsführers Dr. Becker aufgrund eines Erfassungsfehlers gelöscht und von Amts wegen neu eingetragen.
  • doppelte Eintragung der Geschäftsanschrift von Amts wegen gelöscht
  • Eintragung lfd. Nr. 54, Spalte 2c, infolge Erfassungsfehlers von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
  • Eintragung lfd. Nummer 65, Spalte 5: Familiennamen der Prokuristen Martina Davis und Lars Kuckenburg von Amts wegen berichtigt.

Unternehmensvertrag

  • Mit der ODDO BHF Aktiengesellschaft mit dem Sitz Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73636) als herrschendem Unternehmen ist am 22.08.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 zugestimmt.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.04.2018 mit der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 10692) verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.