Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 EUR (i. W. eintausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniel Hausmann
Adelschlag-Ochsenfeld
Vorstand
Jonas Eisenschmid
Wellheim-Konstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.03.1979
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: 1 (Name und Sitz) und 8 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.05.1979. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5 - 9 HB;
Beschluss Bl. 18 SB; Neue Satzung Bl. 20 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.