Die Errichtung von Gemeinschaftsanlagen auf dem Gebiete des Obstbaues; die Pflege und Unterhaltung der errichteten Gemeinschaftsanlagen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben (gesetzliche Vertretung). Die Vorschriften über die Erteilung von Prokura und sonstigen Vollmachten bleiben unberührt (rechtsgeschäftliche Vertretung). Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Vorstand.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Ziser
Sasbach am Kaiserstuhl
Vorstand
Johannes Karl Helbling
Sasbach am Kaiserstuhl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 20.07.1965 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 25.10.1991.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Tag der ersten Eintragung: 07.09.1965
Statut: Sonderband I Blatt 225
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