Handelsregister · GnR 230033

Chronologischer Auszug

Obst- und Gemüse-Vertriebsgenossenschaft Nordbaden eG · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Obst- und Gemüse-
Vertriebsgenossenschaft Nordbaden eG

b)
Bruchsal

c)
Gegenstand des Unternehmens ist:

a) die gemeinschaftliche Erfassung und
Verwertung von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen,

b) der gemeinschaftliche Vertrieb von
Obst-, Gemüse- und anderen land- und
forstwirtschaftlichen Erzeugnissen

c) der gemeinschaftliche Bezug von
Bedarfsartikeln für den Obst-, Gemüseund Gartenbau

d) die Bereitstellung technischer
Hilfsmittel zur Aufmachung und
Vermarktung von Obst und Gemüse
(und sonstigen landwirtschaftlichen und
gartenbaulichen Erzeugnissen)

e) die gemeinschaftliche Benutzung
landwirtschaftlicher und gartenbaulicher
Betriebseinrichtungen und Maschinen

f) die Produktion von Obst-, Gemüse und
anderen land- und forstwirtschaftlichen
Erzeugnissen

g) die Bildung eines Interventionsfonds
oder die Beteiligung an einem solchen
Die Genossenschaft ist befugt, alle
Einrichtungen zu schaffen und
Maßnahmen zu treffen, die zur
Erreichung ihres wirtschaftlichen
Zweckes erforderlich sind. Sie kann
Beteiligungen nach Maßgabe von § 1
Abs. 2 GenG übernehmen.

Die Genossenschaft legt die
Erzeugungs- und Qualtitätsregeln sowie
die einzuhaltenden Vermarktungs- und
Umweltschutzvorschriften in
gesonderten Bedingungen fest.
Eine Nachschußpflicht der
Mitglieder besteht nicht.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Lehar, Hans Anton, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bletscher, Hans Ulrich, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Schwittek, Uwe, Walzbachtal, *XX.XX.XXXX
Vielhauer, Martin, Eppingen
a)
Genossenschaft
Statut vom 23.02.1966 zuletzt geändert am
15.03.2002
a)
18.05.2006
Gerstner

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.05.2006.
Tag der ersten Eintragung:
15.03.1966
Statut
Sonderband 1
Blatt 263-323

Änderungsbeschluss
Sonderband 1
Blatt 339

Änderungsbeschluss
Sonderband 1
Blatt 413
2a)
Die Generalversammlung vom 11.04.2005 hat
die Änderung der Satzung in § 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis
Vorstand) beschlossen..
a)
25.03.2008
Fries
3c)
Gegenstand geändert; nun:
Die gemeinschaftliche Erfassung und
Verwertung von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen; der gemeinschaftliche
Vertrieb von Obst-, Gemüse- und
anderen land- und forstwirtschaftlichen
Erzeugnissen; der gemeinschaftliche
Bezug von Bedarfsartikeln für den Obst-,
Gemüse- und Gartenbau; die
Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur
Aufmachung und Vermarktung von Obst
und Gemüse (und sonstigen
landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Erzeugnissen); die gemeinschaftliche
Benutzung landwirtschaftlicher und
gartenbaulicher Betriebseinrichtungen
und Maschinen; die Produktion von
Obst-, Gemüse und anderen land- und
forstwirtschaftlichen Erzeugnissen; die
Bildung eines Interventionsfonds oder
die Beteiligung an einem solchen. Die
Genossenschaft ist befugt, alle
Einrichtungen zu schaffen und
Maßnahmen zu treffen, die zur
Erreichung ihres wirtschaftlichen
Zweckes erforderlich sind. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten und
Beteiligungen nach Maßgabe von § 1
Abs. 2 GenG übernehmen. Die
Genossenschaft legt die Erzeugungsund Qualtitätsregeln sowie die
einzuhaltenden Vermarktungs- und
Umweltschutzvorschriften in
gesonderten Bedingungen fest.
a)
Die Generalversammlung vom 08.04.2009 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen; es
wurden insbesondere § 2 (Zweck und
Gegenstand) und § 15 (Vertretung) geändert.
a)
29.06.2009
Fries
4a)
Die Generalversammlung vom 17.12.2009 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
wird Bezug genommen.
a)
20.01.2010
Fries
5c)
Gegenstand geändert; nun:
Die gemeinschaftliche Erfassung und
Verwertung von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen; der gemeinschaftliche
Vertrieb von Obst-, Gemüse- und
anderen land- und forstwirtschaftlichen
Erzeugnissen; der gemeinschaftliche
Bezug von Bedarfsartikeln für den Obst-,
Gemüse- und Gartenbau; die
Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur
Aufmachung und Vermarktung von Obst
und Gemüse (und sonstigen
landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Erzeugnissen); die gemeinschaftliche
Benutzung landwirtschaftlicher und
gartenbaulicher Betriebseinrichtungen
und Maschinen; die Bildung eines
Interventionsfonds oder die Beteiligung
an einem solchen. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Die Genossenschaft ist
befugt, alle Einrichtungen zu schaffen
und Maßnahmen zu treffen, die zur
Erreichung ihres wirtschaftlichen
Zweckes erforderlich sind. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten und
Beteiligungen nach Maßgabe von § 1
Abs. 2 GenG übernehmen. Die
Genossenschaft legt die Erzeugungsund Qualtitätsregeln sowie die
einzuhaltenden Vermarktungs- und
Umweltschutzvorschriften in
gesonderten Bedingungen fest.
a)
Die Generalversammlung vom 23.12.2013 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck
und Gegenstand) und 12 (Pflichten der
Mitglieder) beschlossen.
a)
06.02.2014
Fries
6c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt
in:
Die gemeinschaftliche Erfassung und
Verwertung von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen; der gemeinschaftliche
Vertrieb von Obst-, Gemüse- und
anderen land- und forstwirtschaftlichen
Erzeugnissen; der gemeinschaftliche
Bezug von Bedarfsartikeln für den Obst-,
Gemüse- und Gartenbau; die
Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur
Aufmachung und Vermarktung von Obst
und Gemüse (und sonstigen
landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Erzeugnissen); die gemeinschaftliche
Benutzung landwirtschaftlicher und
gartenbaulicher Betriebseinrichtungen
und Maschinen; die Bildung eines
Interventionsfonds oder die Beteiligung
an einem solchen. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Die Genossenschaft ist
befugt, alle Einrichtungen zu schaffen
und Maßnahmen zu treffen, die zur
Erreichung ihres wirtschaftlichen
Zweiges erforderlich sind. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten und
Beteiligungen nach Maßgabe von § 1
Abs. 2 GenG übernehmen. Die
Genossenschaft legt die Erzeugungsund Qualtitätsregeln sowie die
einzuhaltenden Vermarktungs- und
Umweltschutzvorschriften in
gesonderten Bedingungen fest.
a)
14.02.2014
Fries
7b)
Bestellt als
Vorstand:
Rathgeb, Stephan, Bruchsal,
*XX.XX.XXXX
a)
05.02.2016
Fries
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Rathgeb, Stephan, Bruchsal,
*XX.XX.XXXX
a)
26.09.2016
Fries
9a)
Die Generalversammlung vom 21.04.2016 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis
Vorstand) und 24 (Zusammensetzung und
Wahl des Aufsichtsrats) beschlossen.
a)
17.11.2017
Fries
10a)
Die Generalversammlung vom 19.11.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Beendigung
der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
20.08.2020
Fries
11b)
Bestellt als
Vorstand:
Mönich, Bodo, Griesheim,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Bletscher, Hans Ulrich, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
a)
23.12.2020
Fries
12a)
Die Generalversammlung vom 27.04.2022 hat
die Änderung der Satzung beschlossen. Auf
die bei Gericht eingereichten Urkunden wird
Bezug genommen.
a)
27.10.2022
Fries
13b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Bletscher, Carina Helga, geb.
Ritter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
23.01.2024
Fries

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.