Handelsregister · VR 50857

Registerinformationen

Obst- und Gartenbauverein Worfelden e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Obst- und Gartenbauverein Worfelden e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Büttelborn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 50857
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
12.03.2024
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Michael Wagner

Büttelborn

Vorstand

Carmen Jung

Büttelborn

Vorstand

Frank Olschewsky

Büttelborn

Vorstand

Uwe Jutzas

Büttelborn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechner.
  • Tag der ersten Eintragung: 11.10.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 28-33
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 136 - 144, 146 der Akte
  • Fall 7
  • Anmeldung Blatt 154 - 160 der Akte
  • Fall 9
  • Anmeldung Blatt 185/186
  • Für alle den Verein betreffenden Rechtsgeschäfte hat der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung einzuholen. Über Anschaffungen bis zum Betrag von max. 1.000 EUR jährlich kann der Vorstand entscheiden, die Hauptversammlung ist hierüber zu informieren.
  • Anmeldung Blatt 162/163, 195/196, tw. Rücknahme Bl. 194

Satzung

  • Satzung vom 01.02.1990 zuletzt geändert am 25.06.1990
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 7 (Vorstand) und 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Darüber hinaus wurde ein neuer § 13 (Datenschutz) angefügt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.