Handelsregister · VR 5384
Chronologischer Auszug
Obst- und Gartenbauverein Stuttgart-Stammheim e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Obst- und Gartenbauverein Stuttgart-Stammheim e.V. b) Stuttgart | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Brehm, Helmut, Einkäufer, Stuttgart Stellv. Vorsitzender: Rothfuß, Wolfgang, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 26.03.1993 mit Nachtrag vom 08.10.1993 | a) 25.10.2005 Bartsch b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.10.2005. Tag der ersten Eintragung: 03.01.1994 Satzung: Sonderband Blatt 3/12, Nachtrag Blatt 13 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein einzeln. b) Nicht mehr Vorsitzender: Brehm, Helmut, Einkäufer, Stuttgart | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 23.06.2008 Schröter b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 26 | |
| 3 | b) Nun bestellt als Vorsitzender: Rothfuß, Wolfgang, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzender: Deting, Marc, Stuttgart | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen und § 2 a (Vergütung für Vereinstätigkeit) eingefügt. | a) 17.06.2010 Feuerpeil b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 31 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 30 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.