Handelsregister · VR 241089

Chronologischer Auszug

Obst- und Gartenbauverein Steinenbronn · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Obst- und Gartenbauverein Steinenbronn

b)
Steinenbronn
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und sein Stellvertreter. Beide vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Böpple, Hans, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Maisch, Erwin, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 01.11.1989 zuletzt geändert am 23.03.2001
a)
15.09.2014
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.01.1990
Satzung:
Sonderband
Blatt 39 - 44
2b)
Bestellt als
Stellvertreter:
Walz, Willi, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Maisch, Erwin, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2017
Feuerpeil
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Böpple, Hans, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Walz, Willi, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Friedrich, Rudolf, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Klauss, Werner, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Stellvertreter:
Hertfelder, Rolf, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
a)
21.04.2023
Boßler-Büche
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende
sowie der Schatzmeister. Sie vertreten jeweils einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.09.2024
Boßler-Büche

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 71

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.