Handelsregister · VR 719

Chronologischer Auszug

Obst- und Gartenbauverein Steeden e.V. · Amtsgericht Limburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Obst- und Gartenbauverein Steeden

b)
Runkel-Steeden
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Schäfer, Rudolf, Elektrotechniker, Runkel-Steeden
Vereinskassiererin:
Freiling, Irene, geb. Schneider, Hausfrau, Runkel-
Steeden
stellvertretender Vorsitzender:
Delißen, Wilfried, Soldat, Runkel-Steeden
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.05.1992
a)
12.02.2003
Aul

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.01.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 2-6 d. A.
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Delißen, Wilfried, Soldat, Runkel-Steeden
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzende:
Eisenkopf, Erika, Runkel, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Schäfer, Rudolf, Runkel-Steeden, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2008
Herz
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der
Vereinskassierer.

b)
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzende:
Eisenkopf, Erika, Runkel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Gertz, Helga, Runkel, *XX.XX.XXXX
a)
24.03.2023
Bogner

b)
Fall 4
4a)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
Obst- und Gartenbauverein Steeden e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der
Vereinskassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
a)
09.09.2025
Bogner

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.