Handelsregister · VR 350680

Chronologischer Auszug

Obst- und Gartenbauverein Ohmenhausen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Obst- und Gartenbauverein Ohmenhausen e.V.

b)
Reutlingen
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der Vorsitzende und
sein Stellvertreter. Beide vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Grauer, Paul, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Maier, Willi, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 20.03.1987.
a)
04.02.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
24.06.1987
Satzung:
Sonderband
Blatt 4/8
2b)
Bestellt als
Vositzender:
Jänsch, Uwe, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Löckelt, Joachim, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Grauer, Paul, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Maier, Willi, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
a)
31.03.2015
Kunze
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende
und 2. Vorsitzende (Stellvertreter). Sie vertreten jeweils
einzeln.

b)
Nun bestellt als
1. Vorsitzende:
Löckelt, Joachim, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende (Stellvertreter):
Weimar, Jochen, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vositzender:
Jänsch, Uwe, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
18.04.2024
Winddecker

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 55

Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 54

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.