Handelsregister · VR 350680
Chronologischer Auszug
Obst- und Gartenbauverein Ohmenhausen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Obst- und Gartenbauverein Ohmenhausen e.V. b) Reutlingen | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Beide vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Grauer, Paul, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Maier, Willi, Reutlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 20.03.1987. | a) 04.02.2015 Nimtz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.02.2015. Tag der ersten Eintragung: 24.06.1987 Satzung: Sonderband Blatt 4/8 |
| 2 | b) Bestellt als Vositzender: Jänsch, Uwe, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Löckelt, Joachim, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Grauer, Paul, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertreter: Maier, Willi, Reutlingen, *XX.XX.XXXX | a) 31.03.2015 Kunze | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende (Stellvertreter). Sie vertreten jeweils einzeln. b) Nun bestellt als 1. Vorsitzende: Löckelt, Joachim, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende (Stellvertreter): Weimar, Jochen, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vositzender: Jänsch, Uwe, Reutlingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.04.2024 Winddecker b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 55 Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 54 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.