Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Vorsitzende oder der Stellvertreter sind berechtigt ohne Vorstandsbeschluss für den Verein notwendige Ausgaben bis zur Höhe von 200,00 DM zu tätigen. Bei Ausgaben über diesen Betrag ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 27.04.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 12 - 18 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Satzung
Satzung vom 13.01.1995 zuletzt geändert am 07.04.1995
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.