Handelsregister · VR 12992 früher Amtsgericht Bad Vilbel
Chronologischer Auszug
Obst- und Gartenbauverein Klein-Karben e.V. · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Obst- und Gartenbauverein Klein-Karben b) Karben | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Geschäftsführer und zwei Beisitzern. Der erste Vorsitzende hat Einzelvertretungsberechtigung. Im Verhinderungsfall, der schriftlich zu belegen ist, wird der erste Vorsitzende durch den zweiten Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vertreten. b) Erster Vorsitzender: Radgen, Gerhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Schulz, Georg, Karben, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Schlößer, Norbert, Karben, *XX.XX.XXXX Geschäftsführerin: Schulz, Angela, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Sündermann, Toni, Pensionär, Karben Beisitzerin: Meisinger, Marina, Karben, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Wöhner, Günther, Karben, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.04.1996 | a) 24.05.2002 Turan b) Tag der ersten Eintragung: 15.08.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 77 |
| 2 | a) Der erste Vorsitzende hat Einzelvertretungsberechtigung, soweit es den Verein mit nicht mehr als 5000,-- DM pro Jahr direkt belastet. Über Belastungen, die 20000, -- DM pro Jahr nicht überschreiten, entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit. Für Beträge über 20000,-- DM entscheidet die Mitgliederversammlung . Im Verhinderungsfall, der schriftlich zu belegen ist, wird der erste Vorsitzende durch den zweiten Vorsitzenden vertreten. Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern. b) Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Schulz, Angela, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Geändert:: Erster Vorsitzender: Radgen, Gerhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2002 hat die Änderung der §§ 13 und 14 der Satzung beschlossen. | a) 16.07.2002 Hömberg | |
| 3 | a) 01.01.2005 System b) Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2005 geändert durch das Gerichtsorganisationsgesetz in der durch das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506) geänderten Fassung; nunmehr Amtsgericht Frankfurt am Main. | |||
| 4 | b) Bestellt als zweiter Vorsitzender: Haghshenas, Mehran, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Grund, Rainer, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Schulz, Georg, Karben, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Sündermann, Toni, Pensionär, Karben Vorstand: Wöhner, Günther, Karben, *XX.XX.XXXX Vorstand: Meisinger, Marina, Karben, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schlößer, Norbert, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 17.02.2005 Dinges-Król | ||
| 5 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Radgen, Gerhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Wöhner, Günther, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als Erste Vorsitzende: Weber, Patricia, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Engelken, Marc, Karben, *XX.XX.XXXX Wohnort von Amts wegen ergänzt, nun: Vorstand: Grund, Rainer, Karben, *XX.XX.XXXX Wohnort geändert, nun: Vorstand: Schlößer, Norbert, Nidderau, *XX.XX.XXXX | a) 22.06.2010 Hofacker b) Fall 6 | ||
| 6 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus: - dem 1. Vorsitzenden, - dem 2. Vorsitzenden, - dem Kassenwart, - dem Schriftführer - zwei Beisitzern. Der erste Vorsitzende hat Einzelvertretungsberechtigung, soweit es den Verein mit nicht mehr als 2.500,- Euro pro Jahr direkt belastet. Über Belastungen, die 15.000,- Euro pro Jahr nicht überschreiten, entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit. Für Beträge über 15.000,- Euro entscheidet die Mitgliederversammlung . Im Verhinderungsfall, der schriftlich zu belegen ist, wird der erste Vorsitzende durch den zweiten Vorsitzenden vertreten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7, 8, 12, 14, 15, 18, 19, 20 und 21 beschlossen. | a) 30.08.2017 Faldus b) Fall 7 aktuelle Satzung Bl. 205 - 207 HB. | |
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Schlößer, Norbert, Nidderau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Kroll, Hans, Karben, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Meisinger, Marina, Glauburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2018 Heß b) Fall 8 | ||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Bier, Thomas, Karben, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Meisinger, Marina, Glauburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Grund, Rainer, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2022 Pussehl b) Fall 9 | ||
| 9 | a) Name von Amts wegen berichtigt, nun: Obst- und Gartenbauverein Klein-Karben e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 21 beschlossen. | a) 15.07.2024 Walter b) Fall 11 Satzung Bl. 280-282 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.