Handelsregister · VR 12992 früher Amtsgericht Bad Vilbel

Chronologischer Auszug

Obst- und Gartenbauverein Klein-Karben e.V. · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Obst- und Gartenbauverein Klein-Karben

b)
Karben
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Kassenwart, dem Schriftführer, dem Geschäftsführer und
zwei Beisitzern.
Der erste Vorsitzende hat
Einzelvertretungsberechtigung. Im Verhinderungsfall, der
schriftlich zu belegen ist, wird der erste Vorsitzende
durch den zweiten Vorsitzenden und einem weiteren
Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vertreten.

b)
Erster Vorsitzender:
Radgen, Gerhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Schulz, Georg, Karben, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Schlößer, Norbert, Karben, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführerin:
Schulz, Angela, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Sündermann, Toni, Pensionär, Karben
Beisitzerin:
Meisinger, Marina, Karben, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Wöhner, Günther, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.04.1996
a)
24.05.2002
Turan

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.08.1984
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 77
2a)
Der erste Vorsitzende hat
Einzelvertretungsberechtigung, soweit es den Verein mit
nicht mehr als 5000,-- DM pro Jahr direkt belastet. Über
Belastungen, die 20000, -- DM pro Jahr nicht
überschreiten, entscheidet der geschäftsführende
Vorstand mit einfacher Mehrheit. Für Beträge über
20000,-- DM entscheidet die Mitgliederversammlung . Im
Verhinderungsfall, der schriftlich zu belegen ist, wird der
erste Vorsitzende durch den zweiten Vorsitzenden
vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.

b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführerin:
Schulz, Angela, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Geändert::
Erster Vorsitzender:
Radgen, Gerhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2002 hat die Änderung der §§
13 und 14 der Satzung beschlossen.
a)
16.07.2002
Hömberg
3a)
01.01.2005
System

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts zum 01.01.2005
geändert durch das
Gerichtsorganisationsgesetz in
der durch das Zweite Gesetz zur
Verwaltungsstrukturreform vom
20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506)
geänderten Fassung; nunmehr
Amtsgericht Frankfurt am Main.
4b)
Bestellt als
zweiter Vorsitzender:
Haghshenas, Mehran, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Grund, Rainer, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Schulz, Georg, Karben, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Sündermann, Toni, Pensionär, Karben
Vorstand:
Wöhner, Günther, Karben, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Meisinger, Marina, Karben, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schlößer, Norbert, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
17.02.2005
Dinges-Król
5b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Radgen, Gerhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Wöhner, Günther, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erste Vorsitzende:
Weber, Patricia, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Engelken, Marc, Karben, *XX.XX.XXXX
Wohnort von Amts wegen ergänzt, nun:
Vorstand:
Grund, Rainer, Karben, *XX.XX.XXXX
Wohnort geändert, nun:
Vorstand:
Schlößer, Norbert, Nidderau, *XX.XX.XXXX
a)
22.06.2010
Hofacker

b)
Fall 6
6a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden,
- dem 2. Vorsitzenden,
- dem Kassenwart,
- dem Schriftführer
- zwei Beisitzern.

Der erste Vorsitzende hat
Einzelvertretungsberechtigung, soweit es den Verein mit
nicht mehr als 2.500,- Euro pro Jahr direkt belastet. Über
Belastungen, die 15.000,- Euro pro Jahr nicht
überschreiten, entscheidet der geschäftsführende
Vorstand mit einfacher Mehrheit. Für Beträge über
15.000,- Euro entscheidet die Mitgliederversammlung .
Im Verhinderungsfall, der schriftlich zu belegen ist, wird
der erste Vorsitzende durch den zweiten Vorsitzenden
vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7, 8,
12, 14, 15, 18, 19, 20 und 21 beschlossen.
a)
30.08.2017
Faldus

b)
Fall 7

aktuelle Satzung Bl. 205 - 207
HB.
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schlößer, Norbert, Nidderau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Kroll, Hans, Karben, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstand:
Meisinger, Marina, Glauburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.10.2018
Heß

b)
Fall 8
8b)
Bestellt als
Vorstand:
Bier, Thomas, Karben, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
Vorstand:
Meisinger, Marina, Glauburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Grund, Rainer, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
29.06.2022
Pussehl

b)
Fall 9
9a)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
Obst- und Gartenbauverein Klein-Karben e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 21
beschlossen.
a)
15.07.2024
Walter

b)
Fall 11

Satzung Bl. 280-282

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.