Handelsregister · VR 103473
Historischer Auszug
Obst- und Gartenbauverein Kirchardt e.V. · Amtsgericht Stuttgart
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Amtsgericht
Heilbronn
Vereinsregister
Blatt
_1
VR
3473
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragun
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
>
1
2
3
4
5
1
a.
Obst-
und
Gartenbauverein
|
a.
Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
a.
Eingetragener
Verein.
a.
26.03.2010
Kirchardt
e.V.
vier
Personen.
Die
Satzung
wurde
am
27.
Februar
2010
errichtet.
4
b.
Kirchardt
Der
Kassier
und
der
Jugendgruppenleiter
haben
jeweils
Einzelvertretungsrecht.
Der
1.
Vorsitzende
und
der
2.
Vorsitzende
vertreten
den
Verein
jeweils
gemeinsam
mit
einem
weiteren
Vorstandsmitglied.
b.
Vorstand
Norbert
Geiger,
geb.
28.12.1940,
Kirchardt,
-
1.
Vorsitzender
-;
Otmar
Geiger,
geb.
17.12.1940,
Kirchardt,
-
2.
Vorsitzender
-;
Helmut
Lutz,
geb.
20.08.1951,
Kirchardt,
-
Kassier
-;
Jutta
Lutz,
geb.
25.11.1954,
Kirchardt,
-
Jugendgruppenleiter
-.
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
BI.8-10
Sb.
a.
Die
Mitgliederversammlung
vom
25.
Februar
2012
hat
die
Änderung
der
Satzung
in
8
16
Abs.
2
beschlossen.
Auf
die
eingereichte
Urkunde
wird
Bezug
genommen.
a.
20.03.2012
Er
b.
Beschluss
Bi.
12
Sb.
Satzung
Bl.
16
-
18
Sb.
.
Auf-
Grund
der
Ermächtigung
in
8
15
Abs.
1
der
Satzung
wurde
a.
25.03.2013
durch
Beiratsbeschluss
vom
29.
Dezember
2012
die
Satzung
in
m
88
5
und
7
Ziffer
2
geändert.
(fr
Die
Mitgliederversammlung
vom
16.
Februar
2013
hat
die
Ände-
b.
Beschluss
rung
der
Satzung
in
88
11
Ziffer
4
b)
und
16
Abs.
2
beschlossen.
\
BI.20
Sb.
+
Auf
die
eingereichten
Urkunden
wird
Bezug
genommen.
BI.
2
Sb.
Satzung
Bl.
25-27
Sb.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
\ei\hronn
Vereinsregister
Blatt
„Ä
IR
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Zu
+3
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31.10.2013
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
über-
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heilbronn
wurde
die
Kennziffer
1
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
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