Handelsregister · VR 500156

Chronologischer Auszug

Obst- und Gartenbauverein Huchenfeld e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Obst- und Gartenbauverein Huchenfeld e.V.

b)
Pforzheim
a)
Der 1. Vorsitzende, im Behinderungsfall sein
Stellvertreter, ist Vorstand des Vereins im Sinne des
Gesetzes. Er verfügt über Vereinsmittel mit dem
Gesamtvorstand bzw. der Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Etzel, Günther, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
König, Manfred, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 11.03.1961
a)
29.01.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
29.06.1961
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind bis zu fünf
Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied vertritt
einzeln.

b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Oelke, Norbert Alfred, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Merkle, Thomas, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
König, Andrea Luise, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Schneider, Ilona, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Vorstandsmitglied:
Etzel, Günther Albert, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
König, Manfred, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2024 hat die Neufassung der Satzung und hierbei
insbesondere die Änderung des § 12 (Vorstand im Sinne von § 26 BGB) beschlossen.
a)
27.06.2024
Melzer

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 13-18

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.