Handelsregister · VR 240218

Chronologischer Auszug

Obst- und Gartenbauverein Bauerbach 1924 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Obst- und Gartenbauverein Bauerbach e.V.

b)
Bretten
a)
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der
Vorsitzende und dessen Stellvertreter. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Pfalzgraf, Günter, Bretten, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Banaskewitz, Peter, Bretten, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.03.1986 und 06.03.1987 mit Änderung vom 23.09.2000.
a)
23.06.2014
Trost

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
23.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
15.10.1987
2b)
Bestellt als
2. Vorstand:
Martin, Ralf, Bretten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Banaskewitz, Peter, Bretten, *XX.XX.XXXX
a)
18.06.2015
Hartmann
3a)
Name geändert; nun:
Obst- und Gartenbauverein Bauerbach 1924 e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal
fünf Vorstandsmitgliedern.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Weigl, Herbert Josef, Bretten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Pfalzgraf, Günter, Bretten, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Vorstandsversammlung vom 30.09.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs.1
(Name) und § 10 Abs. 4 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
04.11.2025
Bertram

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 28-31

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.