Verwaltung von eigenem Vermögen sowie Grundstücken und Gebäuden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Katharina Maria Pelzl
Prien a. Chiemsee
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2002.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2003 hat die Änderung des § 12 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2024 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.650,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführer, Vertreter) und 9 (Kündigung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Obermaier GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Winhöring (Amtsgericht Traunstein HRA 404).
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 16.09.2002 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.09.2002 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 16.09.2002 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "La Tavola") auf die neugegründete Irmingard Obermaier KG mit dem Sitz in Winhöring (Amtsgericht Traunstein HRA 7994) übertragen.
Die Obermaier Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Winhöring (Amtsgericht Traunstein HRB 14707) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2024 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.