Handelsregister · GnR 490016

Registerinformationen

Oberkircher Winzer eG · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Oberkircher Winzer eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Oberkirch

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 490016
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
10.04.2024
Abrufstand
01.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost; der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Hubert Vogt

Oberkirch

Vorstand

Franz Männle

Oberkirch

Vorstand

Jürgen Andreas Huber

Oberkirch

Vorstand

Johannes Sebastian Hill

Oberkirch

Vorstand

Klemens Schnurr

Kappelrodeck

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Statut vom 14.10.1951 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 22.01.2002.
  • Die Generalversammlung vom 18.01.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 06.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 23.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 05.11.1951

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.11.2018 und 28.11.2018 die Genossenschaft "Winzerkeller Hex vom Dasenstein eG", Kappelrodeck (Amtsgericht Mannheim GnR 220006) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.