Handelsregister · HRB 8935

Chronologischer Auszug

Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Gelsenkirchen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kohnen und Oberdorfer
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Gelsenkirchen

c)
die für die Steuerberatungsgesellschaft
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m.. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im
Sinne v on § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sowie
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein.
a)
Als Geschäftsführer sind Steuerberater zu
bestellen (§ 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG). Neben
Steuerberatern können auch
Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
sowie - nach Genehmigung durch die für die
Finanzverwaltung zuständige Oberste
Landesbehörde- auch besonders befähigte
Personen mit einer anderen Ausbildung als in
einer der in § 36 StBerG genannten
Fachrichtungen als Geschäftsführer bestellt
werden (§ 50 Abs,. 2 Satz 3 StBerG). Die Zahl
der Geschäftsführer, die nicht Steuerbrater sind,
darf die Zahl der Steuerberater unter den
Geschäftsführern nicht übersteigen (§ 50 Abs. 4
StBerG). Kann bei der Willensbildung innerhalb
der Geschäftsführung keine Einigung erzielt
werden, so sind die Stimmen der Steuerberater
ausschlaggebend. Ist ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis
kann erteilt werden. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer allein vertreten, muss
dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich
oder durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten,
muss mindestens eine der vertretungsbefugten
Personen Steuerberater sein. Die
Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer
Steuerberater ist, muss diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Kohnen, Hans-Joachim, Gelsenkirchen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Oberdorfer, Michael, Dorsten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung von Herten-Westerholt (bisher Amtsgericht
Recklinghausen HRB 4339 ) nach Gelsenkirchen
beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs.
2(Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
a)
09.03.2007
Schikora

b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.02.2000
2Ergänzend
von Amts
wegen
eingetragen
25.000,00
EUR
a)
12.03.2007
Schikora
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kohnen, Hans-Joachim, Gelsenkirchen,
*XX.XX.XXXX
a)
16.08.2010
Nießen
4b)
Geschäftsanschrift:
Nordring 4, 45894 Gelsenkirchen
Einzelprokura:
Ritz-Oberdorfer, Kirsten, Dorsten, *XX.XX.XXXX
a)
13.03.2012
Nießen
5a)
Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft
mbH

b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Nordring 47, 45894 Gelsenkirchen

c)
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im
Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie
z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen.

Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen; der
Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
a)
12.05.2017
Schikora

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.