Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand gem. § 26 BGB sind der Vorsitzende und mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Die Verfügung über Grundbesitz und die Bestellung oder Löschung von Rechten daran einschließlich Grundpfandrechten bedarf der Mitwirkung des Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Satzung Blatt 119 d.A. Tag der ersten Eintragung: 07.01.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.09.2006.
Satzung Blatt 164 ff. der Akten
Satzung Blatt 178-183 der Akten
Satzung Blatt 224 - 226 der Akten
Satzung
Satzung vom 28.10.1970 zuletzt geändert am 04.06.2003
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Vorstand), § 7 (Haushalt) und § 8 (Auflösung und Anfallsberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 8 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2025 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck des Vereins) und 3 (Mitgliedschaft) und in der Überschrift der Satzung und mit der Satzungsänderung die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.