Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 10.000,00 EUR ist die Einwilligung des Vorstandes erforderlich. Grundstücksgeschäfte über einem Wert von 40.000,00 EUR unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrich Schmid
Kraichtal-Bahnbrücken
Vorstand
Lothar Schilling
Kraichtal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.10.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Zweck des Vereins und Mittelverwendung), 5 (Haushalt), 7 (Vorstand), 8 (Mitgliederversammlung), 11 (Auflösung des Vereins) und 12 (Satzungsänderung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.11.2009
Satzung: Hauptband I Bl. 13-15
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.