Im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllund die Verwaltung und Betreuung von fremden Bauten und Bauvorhaben zur Sicherstellung der Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung der Stadt Neu-Ulm, die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, die Betätigung als Sanierungsträgerin i.S. v. § 158 BauGB sowie der Betrieb öffentlicher Einrichtungen jeder Art i.S. v. Artikel 21 BayGO. Die Gesellschaft kann im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung und der gesetzlichen Bestimmungen alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Untenehmens im Zusammenhang stehen. Sie darf Grundstücke zum Zwecke der Bebauung sowie Modernisierung und Sanierung darauf befindlicher Bausubstanz nur erwerben, um sie alsbald nach Abschluss des Vorhabens wieder zu veräußern. Von der Veräußerungspflicht nach § 2 Abs. 2 ausgenommen sind Grundstücke und Bauten, welche die Gesellschaft zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks selbst benötigt (z.B. eigene Verwaltungsgebäude).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Andreas Werner
Neu-Ulm
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Andre Almas Zaman
Ludwigshafen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.09.1994
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2026 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretung.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat mit der NUWOG Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH in Neu-Ulm einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 16. Dezember 1994 zugestimmt hat. Mit Beschluß vom 12. Dezember 1994 hat die Gesellschafterversammlung der NUWOG Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm dem Vertrag zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.12.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5/15 So.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der NUWOG-Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH und/oder der GSI Gebäudeservice und Immobilienverwaltung Neu-Ulm GmbH, jeweils mit Sitz in Neu-Ulm vorzunehmen.
Unternehmensvertrag
Der mit der NUWOG - Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH mit dem Sitz in Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 6974) abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag vom 16.12.1994 mit Nachtrag vom 02.02.2011 ist durch Vertrag vom 20.05.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2014 hat zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.