Hausverwaltungen gem. dem Wohnungseigentumsgesetz und sonstige Hausverwaltungen einschließlich Mietverwaltungen; Verwaltung von vermieteten Immobilien sowie Gewerbeobjekten; Dienstleistungen aller Art für gewerbliche und kaufmännische Unternehmen sowie für freiberuflich Tätige; Hausmeistertätigkeiten einschließlich Reinigung von Wohnungen in Neu- und Altbauten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Bernd Huber
Emmendingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Beate Singler
Kenzingen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffer 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "bhv Bau-Hausverwaltung GmbH", Waldkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 280071) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.