Multimediaproduktion und -vermarktung, Software- und Projektentwicklung, Entwicklung von mobilen Applikationen, Development und Publishing von Computerspielen, Tonstudio- und Musikproduktionen; Lizensierung, Lizenzeinkauf und -verkauf (z.B. Kompositionen, Entertainmentmarken) als Musikverlag / Musiklabel, Produktion von mobilen Content (z.B. Klingeltöne, Handyspiele) sowie Beratungsdienstleistungen im Medienbereich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jens Piesk
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) Ziffer 4 und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) Ziffer 5 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Ferner wurden § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 5 Sonderband
Beschluss Blatt 3 Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70e IN 44/25) vom 04.07.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70e IN 44/25) vom 01.08.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.