Handelsregister · HRB 382348
Chronologischer Auszug
NTSI New Technology Solutions GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) NTSI New Technology Solutions GmbH b) Kirchentellinsfurt c) Die Assemblierung, Teilassemblierung und Konfiguration sowie der Vertrieb von CAD- Datenverarbeitungsanlagen. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Dr. Geiger, Christoph, Kirchentellinsfurt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2002 | a) 18.12.2006 Dentlinger b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.12.2006. Tag der ersten Eintragung: 18.06.2002 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 5/14 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Einhornstr. 9, 72138 Kirchentellinsfurt | a) 24.06.2010 Heine |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.