Die Übernahme, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten, wenn es das einzige Vorstandsmitglied ist oder wenn die Hauptversammlung das Vorstandsmitglied zur Einzelvertretung ermächtigt hat. Im übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder gemeinschaftlich durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, soweit sie zugleich als Vertreter für Dritte handeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Artur Mazur
Düsseldorf
Einzelprokura Vorstandsvorsitzende(r)
Gerd Petersen
Glücksburg-Schausende
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10. Dezember 1999, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Januar 2001 geändert.
Die Gesellschaft hat die folgenden Nachgründungsverträge mit Herrn Gerd Petersen abgeschlossen: a) Einbringungsvertrag gemäß Urkunde vom 03.02.2000 des Notars Dr. Gerrit Wenz mit Amtssitz in Düsseldorf b) Einbringungsvertrag gemäß Urkunde vom 08.07.2000 des Notars Dr. Gerrit Wenz mit Amtssitz in Düsseldorf. Gegenstand des Einbringungsvertrages vom 03.02.2000 ist die Einbringung diverser Kommanditanteile und Geschäftsanteile an die diversen Gesellschaften in der Rechtsform der KG und der GmbH im Nennbetrag von insgesamt 311.888,00 Euro zum Nominalwert in die Gesellschaft gegen Ausgabe von 311.888 neuen Inhaber-Stückaktien im rechnerischen Wert und zum Ausgabebetrag von 1 Euro je Stückaktie. Gegenstand des Einbringungsvertrages vom 08.07.2000 ist die Einbringung zweier Geschäftsanteile an zwei Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH im Nennbetrag von insgesamt 39.550,00 Euro zum Nominalwert in die Gesellschaft gegen Ausgabe von 39.550 neuen Inhaber-Stückaktien im rechnerischen Wert und zum Ausgabebetrag von 1 Euro je Stückaktie. Die Hauptversammlung hat den beiden oben genannten Verträgen als Nachgründungsverträgen mit Beschluß vom 07.07.2001 zugestimmt.
Die Hauptversammlung vom 28. August 2002 hat die Änderung der Satzung in § 20 Abs. 2 Satz 3 (Gewinnverwendung, Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 26.11.2004 hat die Änderung der Satzung in § 9 Satz 3 (Vertretung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.1.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.07.2001.
Satzung Sonderband a) Ziff. 125
HV.Beschl.: Sdb.a) Bl. 135
Beschluss Blatt 166 Sonderband
Satzung Ziffer IV Sonderband
Beschluss Blatt 180 Sonderband
Satzung Ziffer IV Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN 369/10) vom 06.07.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.