Handelsregister · HRB 236661

Chronologischer Auszug

Nordstützpunkt Berlin 21 gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Nordstützpunkt Berlin 21 gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Dreifelderweg 7, 13509 Berlin

c)
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Wissenschaft und
Forschung, der Bildung, der Erziehung und des Sports, insbesondere des Amateur-Tennisleistungssports mit dem Ziel, Tennisspieler/innen zur Teilnahme am
Tennis-Spitzensport zu befähigen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Maßnahmen zum Heranführen von
Kleinkindern und Schulkindern
an den Sport bzw. zur Unterstützung von Schulkindern beim Leistungssport, etwa durch die Ausrichtung von Projekten mit Schulen und Kindertageseinrichtungen,
Ferientenniscamps, Tennis-AG's
an Schulen und Kindertageseinrichtungen oder Wochenendworkshops für Kinder und Jugendliche;
Maßnahmen zur Vermittlung aktueller sport- und trainingswissenschaftlicher Erkenntnisse und dem
Leistungssport förderlichen Werten und Einstellungen an Nachwuchssportler, Leistungssportler und Trainer sowie Maßnahmen zur formellen und informellen Weiterbildung der Trainerinnen und Trainer der Nord-Berliner Sportvereine, etwa durch Expertenvorträge, Seminare, Workshops, Stammtisch- und Netzwerkveranstaltungen, Coaching
und Mentoring oder Weiterbildungsberatung; Maßnahmen zur
Förderung von Leistungssportforschung, etwa die Konzeption
von Forschungsprojekten zur Evaluation neuer Trainingsmethoden und die Umsetzung in Kooperationen mit Sportwissenschaftlern und Universitätseinrichtungen, die finanzielle Unterstützung
von Tennis-Leistungssportforschung sowie ggf. von Tennisforschungs-Kompetenzzentren, den
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis sowie die Unterstützung von Forschenden bei
der Gewinnung von Mitwirkenden für empirische Forschungsprojekte; Maßnahmen der Schaffung und Weiterentwicklung einer
Tennis-Leistungssportumgebung
im Norden Berlins, etwa den Aufbau vereinsübergreifender Netzwerkstrukturen aus Trainern und
Spielern der Nord-Berliner Sportvereine ggf. unter Abschluss von
Kooperationsverträgen mit einzelnen Trainern, insbesondere durch
die Schaffung eines Trainernetzwerks zur Bündelung von Kompetenzen und Nutzung von Synergien, Unterstützung von Trainern
bei Trainingsplanung und Stützpunktorganisation, die vereinsübergreifende Koordination von
passenden Trainingspartnern im
Leistungssport und die Organisation von Treffen und bedarfsorientierten Austauschmöglichkeiten für Leistungssportler und ihre Betreuer; Maßnahmen des Ausund Aufbaus von geeigneten Trainingseinrichtungen wie Sport- und
Hallenplätzen, Einrichtungen für
Kraft- und Ausdauertraining und
Physiotherapie, etwa durch die
Finanzierung von Renovierung
oder Ausbau bestehender Einrichtungen oder den Bau neuer Einrichtungen, sowie die Beteiligung
an Verbänden, Netzwerken und
Veranstaltungen zur Förderung
des Leistungssports, etwa an Tennis- und Leistungssportverbänden,
Konferenzen, Tagungen, Pressegesprächen, Kontaktgesprächen
mit Verwaltung und Förderern;
Maßnahmen zur individuellen
Förderung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern, etwa indem Leistungstraining und/
oder Trainingsplanung unentgeltlich oder vergünstigt angeboten
werden, diese richten sich vorrangig an Amateurleistungssportler; Beschaffung und Weitergabe
von Mitteln im Sinne von § 58 Nr.
1 AO zu den Zwecken im Sinne
von Abs. 2. Insofern die Gesellschaft Leistungssportlerinnen und
Leistungssportler individuell gem.
Abs. 3 lit. f individuell fördert, beachtet sie die folgenden Grundsätze: Förderung wird grundsätzlich nach leistungsabhängigen und
offenzulegenden Förderrichtlinien an alle Sportler vergeben, die
die festgelegten Kriterien erfüllen; die Gesellschaft vergibt keine Mittel an Sportler, die ausreichend andere Möglichkeiten zur
Finanzierung ihrer sportlichen Betätigung haben; für die individuellen Förderungsleistungen ist die
soziale Bedürftigkeit ausschlaggebend, d. h. bei Vorliegen anderer Finanzierungsmöglichkeiten
(z.B. Einnahmen aus Werbe- und
Ausrüstungsverträgen) erfolgt keine Förderung. Die Festlegung von
Förderleistungen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen
Situation (Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, sportbezogene Einkünfte). Dabei ist bei
verheirateten Sportlern das gesamte Familieneinkommen und
bei Sportlern unter 28 Jahren, die
eine Ausbildung absolvieren und
kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben, das Einkommen
der Eltem ausschlaggebend. Die
Gesellschaft gewährt keine Förderleistungen, die bei einschlägiger Prüfung die tatsächlichen Aufwendungen des Sportlers für seine
sportliche Betätigung übersteigen.
Dabei kann die Gesellschaft unter
Berücksichtigung der Maßgaben
von Abs. 4 lit. a - c eine pauschalierte Aufwandsentschädigung beschließen, soweit diese der Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft nicht entgegensteht.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Fleischfresser, Timo, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
16.08.2021
a)
13.12.2021
Bialek

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.