Handelsregister · HRB 16080 KI

Chronologischer Auszug

Nordimmobilien GmbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Nordimmobilien GmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Struvenhütten

Geschäftsanschrift:
Schulstr. 33, 24643 Struvenhütten

c)
Bau und Vermietung von Immobilien
25.000 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Weckbrodt, Nico, *XX.XX.XXXX, Struvenhütten

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
26.06.2014
a)
09.09.2014
Gonschior
2c)
Bau, Vermietung, Kauf und Verkauf von Immobilien und Kauf,
Verkauf und Vermietung von
Baumaschinen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
a)
09.02.2018
Gonschior
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Norderstedt vom
20.12.2023 (AZ: 66 IN 172/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
08.01.2024
Jacobsen
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Norderstedt vom 19.01.2024 (AZ:
66 IN 172/23) aufgehoben.
a)
01.02.2024
Jacobsen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.