Handelsregister · HRB 16080 KI
Chronologischer Auszug
Nordimmobilien GmbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Nordimmobilien GmbH b) Sitz/Niederlassung: Struvenhütten Geschäftsanschrift: Schulstr. 33, 24643 Struvenhütten c) Bau und Vermietung von Immobilien | 25.000 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Weckbrodt, Nico, *XX.XX.XXXX, Struvenhütten mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 26.06.2014 | a) 09.09.2014 Gonschior | |
| 2 | c) Bau, Vermietung, Kauf und Verkauf von Immobilien und Kauf, Verkauf und Vermietung von Baumaschinen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 09.02.2018 Gonschior | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt vom 20.12.2023 (AZ: 66 IN 172/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 08.01.2024 Jacobsen | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt vom 19.01.2024 (AZ: 66 IN 172/23) aufgehoben. | a) 01.02.2024 Jacobsen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.