Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Nordex SE
- Rechtsform
- Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Sitz
- Rostock
- Geschäftsanschrift
- Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock
Handelsregister · HRB 11500
Nordex SE · Amtsgericht Rostock
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Die Führung, die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften in In- und Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten industrieller Fertigung, Vertrieb und Dienstleistungen insbesondere im Bereich "Regenerative Energien" betätigen. Die Gesellschaft kann auf den in diesem Absatz genannten Geschäftsgebieten auch selbst tätig werden.
Leitung und Vertretung
Hamburg
Hamburg
Madrid
Hamburg
Ahrensburg
Hamburg
Hamburg
Melle
Hamburg
Kiel
Hamburg
Hamburg
Madrid / Spanien
Pamplona / Spanien
Pinneberg
Hamburg
Reading / Vereinigtes Königreich
Navarra / Spanien
Cork/ Irland
Eintragungen
Aufgrund der in der Satzung vom 08.06.2010 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.684.499,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.03.2011 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I) geändert.
Die Hauptversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital), 9 (Vertretung) und 20 (Teilnahmerecht) beschlossen.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 3 Abs.1 (Bekanntmachung und Informationen) und § 18 (Vergütung) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung vom 07.06.2011 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 26.11.2013 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um EUR 7.352.948,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.11.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I) geändert.
Die Hauptversammlung vom 03.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Vergütung) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.06.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 16.100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.03.2016 ist § 4 Abs. 1, 2, 3 und 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Durch Beschluss Aufsichtsrats vom 15.04.2016 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 10.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 04.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 10.05.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 08.10.2019 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 9.698.244,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.10.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 16.07.2020 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 01.12.2020 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 10.668.068,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2020 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 13 (Einberufung), 14 (Beschlussfassung) und 20 (Teilnahmerecht und Stimmenrecht) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 05.05.2021 erteilten Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I - Genehmigtes Kapital II - Genehmigtes Kapital III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 42.672.276,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.06.2021 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 16.002.103,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.06.2022 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital II und Genehmigtes Kapital III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 35.923.089,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.07.2022 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Ort und Einberufung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 29.260.215,00 EUR EUR und die Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 24.504.137,00 EUR durchgeführt; das Grundkapital beträgt nun 236.450.364,00 EUR.
Die Hauptversammlung vom 06.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 19 (Ort und Einberufung) und § 20 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 20 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 06.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 18 (Vergütung) beschlossen.
Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Langenhorner Chaussee 600 22419 Hamburg
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nordex AG, mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 8790) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.05.2009.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 22.04.2027 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 23.645.036,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I").
Die Hauptversammlung vom 06.05.2025 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 7.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.000.000,00 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital IV"). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Arbeitnehmern der Gesellschaft und den Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft gemäß §§ 15 ff. AktG (,,Nordex-Gruppe") im ln- und Ausland sowie von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2025 in der Zeit bis zum 5. Mai 2030 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die lnhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von diesen Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital lV erfolgt zu dem jeweiligen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2025 festzulegenden Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Eintragung vom 04.03.2010 lfd. Nr. 1 Spalte 6 gemäß § 319 ZPO analog von Amts wegen berichtigt.
Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 05.08.2010, lfd. Nr. 5 Spalte 2 b
Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 05.08.2010, lfd. Nr. 6 Spalte 2 b
Beschluss vom 27.08.2010
Beschluss vom 05.09.2011
Beschluss vom 26.11.2011
Beschluss vom 20.05.2015
Beschluss vom 03.04.2016
Beschluss vom 30.08.2016
Fall 67
Fall 69
Fall 70
Fall 71
Fall 72
Fall 73
Fall 74
Fall 76
Fall 78
Fall 9
Fall 82
Fall 83
Fall 85
Fall 86 Beschluss vom 19.11.2020
Fall 87
Fall 88
Fall 92
Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: Lfd. Nr. 62 Spalte 6 Eintragung vom 13.08.2020: die Rötung (Bedingtes Kapital I) ist aufgehoben.
Fall 96
Fall 97
Fall 101
Fall 102
Fall 103
Fall 104
Fall 107
Fall 108
Fall 109
Fall 110 Berichtigung von Amts wegen gemäß § 17 Abs. 1 HRV
Fall 111
Fall 112
Fall 113
Fall 114
Fall 115
Fall 116
Eintragung lfd. Nr. 4, Spalte 6 vom 15.06.2010 hinsichtlich des Satzungsdatums entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit auf den 26.05.2009 geändert.
Die außerordentliche Hauptversammlung der vom 27.03.2023 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 21.194.623,00 durch Ausgabe von bis zu 21.194.623 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital l"). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27.03.2023 bis zum Ablauf des 26.03.2026 von der Gesellschaft gegen Bareinlagen ausgegeben werden.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 22.04.2027 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 47.290.072,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II").
Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 23.645.036,00 durch Ausgabe von bis zu 23.645.036 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital IIl"). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23.04.2024 bis zum Ablauf des 22.04.2027 von der Gesellschaft gegen Bareinlagen ausgegeben werden.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.500.000,00 ("Bedingtes Kapital ll") durch Ausgabe von bis zu 3.500.000,00 neuen, auf den lnhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen.
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 6.358.387,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III").
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.