Handelsregister · HRB 11500

Chronologischer Auszug

Nordex SE · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Nordex SE

b)
Rostock
Geschäftsanschrift:
Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock

c)
Die Führung, die Verwaltung, der Erwerb und die
Veräußerung von Gesellschaften in In- und
Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den
Gebieten industrieller Fertigung, Vertrieb und
Dienstleistungen insbesondere im Bereich
"Regenerative Energien" betätigen. Die
Gesellschaft kann auf den in diesem Absatz
genannten Geschäftsgebieten auch selbst tätig
werden.
66.845.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten

b)
Eingetreten als
Vorsitzender des Vorstands:
Richterich, Thomas, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Eingetreten als
Mitglied des Vorstands:
Pedersen, Carsten Risvig, Humlebaek/Dänemark,
*XX.XX.XXXX
Eingetreten als
Mitglied des Vorstands:
Schäferbarthold, Ulric Bernard, Hamburg, *XX.XX.XXXX
mit der Berechtigung, als Vertreter der Gesellschaft mit
der ebenfalls von ihm vertretenen Nordex Energy GmbH
(Amtsgericht Kiel, HRB 4861 NO) Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

Eingetreten als
Mitglied des Vorstands:
Dr. Voß, Eberhard, Biendorf OT Jörnstorf, *XX.XX.XXXX
Eingetreten als
Mitglied des Vorstands:
Dr. Sielemann, Marc, München, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Scholle, Jörg, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX
Dr. Schänzer, Stefan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Peters, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Liebelt, Frank, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX
Kühl, Karsten, Gödenstorf, *XX.XX.XXXX
Dr. Husemann, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Heinz-Haller, Wolfgang, Techau, *XX.XX.XXXX
Dr. Frankenberger, Anke, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)

b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nordex
AG, mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 8790) nach
Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.05.2009.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder
mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,- gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen
Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in
eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan
vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz (2) der
Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist
(Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einm oder mehreren
Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der
Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen
zulässig:

. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien,
insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen und Beteiligungen;

. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die
neuen Aktien, für die das Bezurgsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt
entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei
Beschlußfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I
vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag
der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien
gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im
Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet; und

. für Spitzenbeträge.

Der Vorstand wird ermöchtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem
Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der
jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der
Aktienausgabe.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach
vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des
genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist
anzupassen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG
um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht, jedoch
höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der
Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische
Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das
bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (3) der Satzung der Nordex
Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital I).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten
nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die
Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen
Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012
ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von
Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen
Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft
gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai
2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Optionsanleihen. Die
Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der
ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 festzusetzenden
Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von der Gesellschaft gemäß
Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis
zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von
ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur
Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur
Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur
Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung
eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des
Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von
Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von
Umtauschpflichten noch kein Beschluß über die Verwendung des
Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil.
Das Grundkaptial der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG
um bis zu EUR 1.500.000,- durch Ausgaben von bis zu 1.500.000 neuen
auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht, jedoch höchtens
ibs zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der
Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE)
gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital
gemäß § 4 Absatz (4) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch
vorhanden ist (Bedingtes Kapital II).

Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von
Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und
Mitarbeitern der Gesellschaft und den Unternehmen der Nordex-Gruppe
im In- und Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von
Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstandes
der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt
werden. Die bedingte Kapitalerhöung wird nur insoweit durchgeführt, wie
die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen
und die Gesellschaft nicht in der Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene
Aktien oder einen Baurausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen
vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der
Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluß über die Verwendung
des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil
a)
04.03.2010
Freese
2Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Haller, Wolfgang Heinz, Techau, *XX.XX.XXXX
b)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder
mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,- gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen
Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in
eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan
vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz (2) der
Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist
(Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder mehreren
Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der
Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen
zulässig:
. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien,
insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen und Beteiligungen;

. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die
neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt
entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei
Beschlußfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I
vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag
der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien
gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im
Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet; und

. für Spitzenbeträge.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem
Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der
jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der
Aktienausgabe.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach
vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des
genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist
anzupassen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG
um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht, jedoch
höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der
Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische
Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das
bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (3) der Satzung der Nordex
Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital I).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten
nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die
Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen
Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012
ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von
Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen
Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft
gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai
2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Optionsanleihen. Die
Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der
ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 festzusetzenden
Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß
Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis
zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von
ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur
Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur
Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung
eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des
Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von
Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von
Umtauschpflichten noch kein Beschluß über die Verwendung des
Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG
um bis zu EUR 1.500.000,- durch Ausgaben von bis zu 1.500.000 neuen
auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht, jedoch
höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der
Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische
Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das
bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (4) der Satzung der Nordex
Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital II).

Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von
Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und
Mitarbeitern der Gesellschaft und den Unternehmen der Nordex-Gruppe
im In- und Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von
Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstandes
der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt
werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch
machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung dieser Bezugsrechte
eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der
Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluß über die Verwendung
des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil
a)
29.03.2010
Hagemann

b)
Eintragung vom 04.03.2010
lfd. Nr. 1 Spalte 6 gemäß §
319 ZPO analog von Amts
wegen berichtigt.
3Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Bhaumick, Jasper Werner Rajkumar, Quickborn,
*XX.XX.XXXX
a)
19.04.2010
Gödke
4a)
Satzung vom 26.05.2010

Die Hauptversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung der Satzung
in § § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2015 einmalig oder
mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,00 gegen Barund/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand
ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des
Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig:

. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien,
insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen und Beteiligungen;

. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die
neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt
entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des bei
Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I
vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis bereits börsennotierten Aktien gleicher
Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des §
203 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
und

. für Spitzenbeträge.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem
Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der
jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der
Aktienausgabe.
a)
15.06.2010
Freese
5b)
Geschäftsanschrift:
Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock
Geschäftsanschrift der
Hauptverwaltung:
Bornbach 2
22848 Norderstedt
a)
05.08.2010
Hagemann
6b)
Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet
in
22848 Norderstedt,
Geschäftsanschrift: Bornbach 2, 22848
Norderstedt
a)
05.08.2010
Hagemann
7b)
Geschäftsanschrift der
Hauptverwaltung:
Bornbarch 2
22848 Norderstedt
a)
10.08.2010
Hagemann

b)
Entsprechend § 319 ZPO
von Amts wegen
eingetragen:
Berichtigung der Eintragung
vom 05.08.2010, lfd. Nr. 5
Spalte 2 b
8b)
Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet
in
22848 Norderstedt,
Geschäftsanschrift: Bornbarch 2, 22848
Norderstedt
a)
10.08.2010
Hagemann

b)
Entsprechend § 319 ZPO
von Amts wegen
eingetragen:
Berichtigung der Eintragung
vom 05.08.2010, lfd. Nr. 6
Spalte 2 b
9b)
Ausgeschieden als
Mitglied des Vorstands:
Pedersen, Carsten Risvig
a)
03.09.2010
Gödke
10Prokura erloschen:
Bhaumick, Jasper Werner Rajkumar, Quickborn,
*XX.XX.XXXX
a)
29.09.2010
Gödke
11b)
Eingetreten als
Mitglied des Vorstandes:
Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
07.10.2010
Gödke

b)
Beschluss vom 27.08.2010
12Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und
Zweigniederlassung:
Hinsche, Torsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
08.11.2010
Gödke
13b)
Nordex SE, 22848 Norderstedt,
Geschäftsanschrift: Bornbarch 2, 22848
Norderstedt
Die Zweigniederlassung ist verlegt
Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet
in
22419 Hamburg,
Geschäftsanschrift: Langenhorner Chaussee 600,
22419 Hamburg
a)
03.01.2011
Gödke
14Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und
Zweigniederlassung:
Oppermann, Rainer, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
03.02.2011
Anderson-Ohde
15b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift der
Hauptverwaltung:
Langenhorner Chaussee 600
22419 Hamburg
a)
10.02.2011
Gödke
16Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und
Zweigniederlassung:
Kristensen, Lars Rytter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Kerber, Lutz, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
03.03.2011
Gödke
1773.529.499,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 08.06.2010 enthaltenen Ermächtigung
- Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR
6.684.499,00 durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.03.2011 ist § 4 der Satzung
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I)
geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 6.901.751,00.
a)
30.03.2011
Freese
18Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Lieser, Heinrich Georg Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
08.04.2011
Eick
19a)
Die Hauptversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung der Satzung
in §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital), 9 (Vertretung) und 20
(Teilnahmerecht) beschlossen.

b)
Der Vorstand ist bis zum 31. Mai 2016 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 14.700.000,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Der Vorstand ist
ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien,
insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen und Beteiligungen;

- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die
neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt
entfallende, anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt
des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht
überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs
der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags nicht wesentlich
unterschreitet (Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 und Abs. 2, § 186 Abs.
3 Satz 4 AktG);
und

- für Spitzenbeträge.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus
diesem Genehmigten Kapital I festzulegen, einschließlich des weiteren
Inhalts der jeweiligen Aktienrechte.

Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 8.015.501,00.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG
um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital I).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten
nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die
Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai
2016 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von
Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen
Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft
gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07.
Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Optionsanleihen. Die
Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 festzusetzenden
Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß
Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis
zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von
ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur
Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur
Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung
eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des
Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von
Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von
Umtauschpflichten noch kein Beschluss über die Verwendung des
Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil.
a)
30.06.2011
Freese
20b)
Angabe zum verbliebenen Genehmigten Kapital I gelöscht
a)
28.07.2011
Freese
21Prokura erloschen:
Liebelt, Frank, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt-und
Zweigniederlassung:
Dr. Fahrig, Heinrich Michael, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
26.10.2011
Gödke
22b)
Ausgeschieden als
Mitglied des Vorstands:
Dr. Voß, Eberhard, Biendorf OT Jörnstorf, *XX.XX.XXXX
a)
01.11.2011
Gödke

b)
Beschluss vom 05.09.2011
23Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Brüggemann, Karsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2011
Gödke
24Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Gersdorf, Bernd, Potsdam, *XX.XX.XXXX
Meiser, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
22.11.2011
Gödke
25b)
Ausgeschieden als
Vorstand:
Richterich, Thomas, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Eingetreten als
Vorsitzender des Vorstands:
Dr. Zeschky, Jürgen, Rot am See, *XX.XX.XXXX
a)
02.03.2012
Gödke

b)
Beschluss vom 26.11.2011
26Prokura erloschen:
Brüggemann, Karsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Anghel, René, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Dr. Bütje, Rolf Peter, Bendestorf, *XX.XX.XXXX
a)
02.03.2012
Gödke
27Prokura erloschen:
Dr. Bütje, Rolf Peter, Bendestorf, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Jedner, Joachim Christopher, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
06.06.2012
Gödke
28a)
Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.06.2012 hat eine Änderung
der Satzung in § 3 Abs.1 (Bekanntmachung und Informationen) und §
18 (Vergütung) beschlossen.
a)
19.06.2012
Freese
29Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und
Zweigniederlassung:
Dr. Willing, Felix, Bocholt, *XX.XX.XXXX
a)
25.07.2012
Eick
30Prokura erloschen:
Dr. Frankenberger, Anke, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandmitgelied
oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Lenhartz, Hans-Rudolf, Odenthal, *XX.XX.XXXX
a)
10.08.2012
Eick
31Prokura erloschen:
Dr. Husemann, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Lieser, Heinrich Georg Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Luzinat, Andrea, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2012
Gödke
32b)
Ausgeschieden als
Mitglied des Vorstands:
Dr. Sielemann, Marc, München, *XX.XX.XXXX
a)
15.11.2012
Gödke
33Prokura erloschen:
Kristensen, Lars Rytter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Gersdorf, Bernd, Potsdam, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Fahrig, Heinrich Michael, Osnabrück, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Seyfarth, Christoph Ludwig, Friedberg, *XX.XX.XXXX
a)
26.06.2013
Gödke
3480.882.447,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 07.06.2011 enthaltenen Ermächtigung
- Genehmigtes Kapital I - ist die am 26.11.2013 beschlossene Erhöhung
des Grundkapitals um EUR 7.352.948,00 durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.11.2013 ist § 4 der Satzung
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I)
geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 7.347.052,00.
a)
28.11.2013
Freese
35Prokura erloschen:
Luzinat, Andrea, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
18.02.2014
Gödke
36a)
Die Hauptversammlung vom 03.06.2014 hat eine Änderung der Satzung
in § 4 Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

b)
Der Vorstand ist bis zum 31. Mai 2019 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 16.100.000,- gegen Bar- und/oder
Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann ("Genehmigtes Kapital I").
a)
02.07.2014
Weers
37a)
Eintragung lfd. Nr. 4, Spalte 6 vom 15.06.2010 hinsichtlich des
Satzungsdatums entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen aufgrund
offensichtlicher Unrichtigkeit auf den 26.05.2009 geändert.
a)
03.07.2014
Weers
38Prokura erloschen:
Dr. Schänzer, Stefan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und
Zweigniederlassung:
Montjoie, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2014
Eick
39Prokura erloschen:
Anghel, René, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Haller, Wolfgang Heinz, Techau, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Kühl, Karsten, Gödenstorf, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Meiser, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Peters, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Kerber, Lutz, Berlin, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Oppermann, Rainer, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Willing, Felix, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Jedner, Joachim Christopher, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
27.03.2015
Gödke
40b)
Ausgeschieden als
Vorstand:
Dr. Zeschky, Jürgen, Rot am See, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 02.06.2015 hat die Änderung der Satzung
in § 18 (Vergütung) beschlossen.
a)
23.06.2015
Weers
41b)
Geändert, nun:
Vorsitzender des Vorstands:
Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2015
Gödke

b)
Beschluss vom 20.05.2015
42Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Rößler, Alexander Volkmar, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
19.08.2015
Gödke
43Prokura erloschen:
Seyfarth, Christoph Ludwig, Friedberg, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Oeing, Alexander, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
30.11.2015
Gödke
4496.982.447,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.06.2014 erteilten
Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere
16.100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 31.03.2016 ist § 4 Abs. 1, 2, 3 und 4 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung erloschen.
a)
05.04.2016
Weers
45b)
Eingetreten als
Mitglied des Vorstandes:
Blanco Diéguez, José Luis, Madrid / Spanien,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Eingetreten als
Mitglied des Vorstandes:
Landa Esparza, Patxi, Pamplona / Spanien, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
18.04.2016
Gödke

b)
Beschluss vom 03.04.2016
46a)
Durch Beschluss Aufsichtsrats vom 15.04.2016 ist die Satzung in § 4
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
a)
02.05.2016
Weers
47a)
Die Hauptversammlung vom 10.05.2016 hat die Änderung der Satzung
in § 4 (Grundkapital) beschlossen.

b)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG
um bis zu EUR 19.376.489,- durch Ausgabe von bis zu 19.376.489
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital I).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten
nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die
Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 09. Mai
2021 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von
Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen
Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft
gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai
2016 bis zum 09. Mai 2021 ausgegebenen Optionsanleihen. Die
Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 festzusetzenden
Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß
Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis
zum 09. Mai 2021 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von
ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur
Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur
Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung
eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des
Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von
Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von
Umtauschpflichten noch kein Beschluss über die Verwendung des
Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil.
a)
09.06.2016
Weers
48b)
Der Vorstand wird bis zum 9. Mai 2021 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 19.376.489,- gegen Bar- und/oder
Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen
("Genehmigtes Kapital I"). Den Aktionären steht grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu. Die Aktien können dabei auch von einem oder
mehreren vom Vorstand zu bestimmenden Kreditinstituten oder
Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug
anzubieten ("mittelbares Bezugsrecht").

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen einmalig
oder mehrmalig auszuschließen:

- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien,
insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen und Beteiligungen, Forderungen oder sonstigen
Vermögensgegenständen

- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die
neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt
entfallende, anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt
des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht
überschreitet ("Höchstbetrag") und der Ausgabebetrag der neuen Aktien
den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft
gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des
Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Art. 5 SE-VO i.V.m. §
203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) oder

- für Spitzenbeträge.

Auf den Höchstbetrag nach dem vorstehenden zweiten Spiegelstrich
sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser
Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer
Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des Art. 5
SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft
ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von
Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder
Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw.
auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der
Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in
entsprechender Anwendung des Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem
vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur
Ausgabe von neuen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1
Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur
Veräußerung von eigenen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 71 Abs. 1
Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandelund/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. §
221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit
Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n)
Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der
Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
erneut erteilt wird bzw. werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus
diesem Genehmigten Kapital I festzulegen, einschließlich des weiteren
Inhalts der jeweiligen Aktienrechte. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung des Vorstands neu zu
fassen.
a)
13.06.2016
Weers
49b)
von Amts wegen ergänzt:
Das Bedingte Kapital II ist aufgehoben.
a)
27.06.2016
Weers
50b)
Eingetreten als
Mitglied des Vorstandes:
Burkhard, Christoph Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
07.09.2016
Gödke

b)
Beschluss vom 30.08.2016
51b)
Ausgeschieden als
Mitglied des Vorstands:
Schäferbarthold, Ulric Bernard, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Lenhartz, Hans-Rudolf, Odenthal, *XX.XX.XXXX
a)
19.10.2016
Gödke
52b)
Ausgeschieden als
Vorstand:
Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2017
Gödke

b)
Fall 67
53Prokura erloschen:
Oeing, Alexander, Münster, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Jedner, Joachim, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2017
Gödke

b)
Fall 69
54Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
25.07.2017
Eick

b)
Fall 70
55Prokura erloschen:
Montjoie, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
05.09.2017
Gödke
b)
Fall 71
56Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Dr. Mehdorn, Falk, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX
a)
19.01.2018
Eick

b)
Fall 72
57Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Heinen, Christian, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.04.2018
Gödke

b)
Fall 73
58Prokura erloschen:
Hinsche, Torsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Neugärtner, Hajo Franziskus, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
06.06.2018
Gödke

b)
Fall 74
59Prokura erloschen:
Scholle, Jörg, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX
a)
16.11.2018
Eick

b)
Fall 76
60a)
Die Hauptversammlung vom 04.06.2019 hat die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

b)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG
um bis zu EUR 2.900.000,- durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
II).

Der Vorstand ist bis zum 31.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 2.900.000,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage
durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu
erhöhen
("Genehmigtes Kapital II"). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen
auszuschließen.
a)
26.06.2019
Freese

b)
Fall 78
61106.680.691,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 10.05.2016 erteilten
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 08.10.2019
beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 9.698.244,00 EUR
durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.10.2019 ist §
4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.

b)
Das "Genehmigte Kapital I" beträgt noch EUR 9.678.245,00.
a)
09.10.2019
Freese

b)
Fall 9
62a)
Die Hauptversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das alte "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben.

Der Vorstand ist bis zum 15.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 26.190.109,- gegen Bar- oder Sacheinlage
durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei
Kapitalerhöhungen auszuschließen.

Der Vorstand ist bis zum 15.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,- gegen Bareinlage durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen
auszuschließen.

Das alte "Bedingte Kapital I" ist aufgehoben.
Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 16.07.2020 das
Grundkapitals um bis zu EUR 18.436.138,- durch Ausgabe von bis zu
18.436.138 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zur
Durchführung von bis zum 15.07.2023 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).
a)
13.08.2020
Freese

b)
Fall 82
63Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Matthes, Florian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Busdiecker, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Franke, Michael Georg Franz, Melle, *XX.XX.XXXX
Oezarslan, Ibrahim, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Pump, Siegbert, Essen, *XX.XX.XXXX
Naujeck, Andreas, Kiel, *XX.XX.XXXX
Brüggemann, Karsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
10.11.2020
Bänder

b)
Fall 83
64117.348.759,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 16.07.2020 erteilten
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 01.12.2020
beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 10.668.068,00 EUR
durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2020 ist §
4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.

b)

Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 15.522.041,00 EUR.
a)
03.12.2020
Freese

b)
Fall 85
65b)
Eingetreten als
Mitglied des Vorstandes:
Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2021
Gödke

b)
Fall 86
Beschluss vom 19.11.2020
66b)
Ausgeschieden als
Mitglied des Vorstandes:
Burkhard, Christoph Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
01.03.2021
Gödke

b)
Fall 87
67Prokura erloschen:
Dr. Mehdorn, Falk, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat die Änderung der Satzung
in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 13 (Einberufung),
14 (Beschlussfassung) und 20 (Teilnahmerecht und Stimmenrecht)
beschlossen.
b)
Die in der Hauptversammlung vom 16.07. 2020 erteilte Ermächtigung
zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von neuen Aktien aus
dem Genehmigten Kapital l, die in Höhe von EUR 15.522.041,00 noch
nicht ausgenutzt ist, wurde mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung
des durch vorgenannte Hauptversammlung vom 05.05.2021
beschlossenen neuen Genehmigten Kapitals I aufgehoben.

Der Vorstand ist bis zum 04.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 23.469.751,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I").

Das von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16.07. 2020
beschlossene "Genehmigte Kapital llI" ist in "Genehmigtes Kapital ll"
umbenannt.

Der Vorstand ist bis zum 04.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 3.500.000,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III").

Die in der Hauptversammlung vom 04.06.2019 erteilte Ermächtigung zur
Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem
Genehmigten Kapital ll, die in voller Höhe von EUR 2.900.000,00 noch
nicht ausgenutzt ist (das bisherige Genehmigte Kapital ll), wurde mit
Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des mit vorgenannter
Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen
Genehmigten Kapitals lll aufgehoben.

Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 04.06.2019
beschlossene Ermächtigung zum Aktienoptionsplan 2019 sowie die
Beschlussfassung über das bisherige Bedingte Kapital ll werden zum
Zeitpunkt der Eintragung des mit vorgenannter Hauptversammlung vom
05.05.2021 beschlossenen neuen Bedingten Kapitals ll aufgehoben.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.500.000,00
("Bedingtes Kapital ll") durch Ausgabe von bis zu 3.500.000,00 neuen,
auf den lnhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen.
a)
25.05.2021
Lenz

b)
Fall 88
68160.021.035,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 05.05.2021 erteilten
Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I - Genehmigtes Kapital II -
Genehmigtes Kapital III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere
42.672.276,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 30.06.2021 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung
aufgehoben.

Das Genehmigte Kapital II ist infolge vollständiger Ausnutzung
aufgehoben.

Das Genehmigte Kapital III beträgt noch 299.578,00 EUR.
a)
15.07.2021
Lenz

b)
Fall 92
69a)
28.09.2021
Weers

b)
Entsprechend § 17 HRV von
Amts wegen eingetragen:
Lfd. Nr. 62 Spalte 6
Eintragung vom 13.08.2020:
die Rötung (Bedingtes
Kapital I) ist aufgehoben.
70a)
Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

b)

Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I").

Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 32.004.207,00 gegen Bareinlage durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen
("Genehmigtes Kapital II").
Das nicht ausgenutzte bisherige Genehmigte Kapital III ist aufgehoben.

Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu EUR 4.000.000,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III").
a)
03.06.2022
Lenz

b)
Fall 96
71176.023.138,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten
Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I ist die Erhöhung des Grundkapitals
um weitere 16.002.103,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 26.06.2022 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung
aufgehoben.
a)
28.06.2022
Lenz

b)
Fall 97
72211.946.227,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital II und Genehmigtes Kapital III - ist
die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 35.923.089,00 EUR
durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.07.2022 ist §
4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital II ist infolge vollständiger Ausnutzung
aufgehoben.

Das Genehmigte Kapital III beträgt noch 81.118,00 EUR.
a)
25.07.2022
Lenz

b)
Fall 101
73a)
Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung
in § 19 (Ort und Einberufung) beschlossen.
a)
08.09.2022
Lenz

b)
Fall 102
74Prokura erloschen:
Pump, Siegbert, Essen, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Geldhof, Wim, Madrid / Spanien, *XX.XX.XXXX
a)
20.09.2022
Gödke

b)
Fall 103
75Prokura erloschen:
Busdiecker, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Ezpeleta Puras, Miguel, Pamplona / Spanien,
*XX.XX.XXXX
a)
10.10.2022
Gödke

b)
Fall 104
76a)
Die Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das bisherigen "Bedingte Kapital I" ist aufgehoben.

Die außerordentliche Hauptversammlung der vom 27.03.2023 hat
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro
21.194.623,00 durch Ausgabe von bis zu 21.194.623 neuen, auf den
Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital l").
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber
lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder
Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten)
oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder
teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der
Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder
Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27.03.2023 bis
zum Ablauf des 26.03.2026 von der Gesellschaft gegen Bareinlagen
ausgegeben werden.

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den
Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 21.194.623,00 gegen Barund/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital l").

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den
Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 42.389.245,00 gegen Barund/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II").

Das nicht ausgenutzte bisherigen "Genehmigte Kapital III" ist
aufgehoben.

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den
Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 6.358.387,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III").
a)
24.04.2023
Lenz

b)
Fall 107
77236.450.364,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat die Erhöhung des
Grundkapitals gegen Einlagen um 29.260.215,00 EUR EUR und die
Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 24.504.137,00 EUR durchgeführt;
das Grundkapital beträgt nun 236.450.364,00 EUR.
a)
08.05.2023
Lenz

b)
Fall 108
78a)
Die Hauptversammlung vom 06.06.2023 hat die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 19 (Ort und
Einberufung) und § 20 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen.

b)
Die ordentliche Hauptversammlung vom 06.06.2023 hat den Vorstand
bis zum Ablauf des 05.06.2026 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu Euro 21.194.622,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I").

Das nicht ausgenutzte bisherige "Genehmigte Kapital!" ist aufgehoben.
a)
13.06.2023
Lenz

b)
Fall 109
79b)
Von Amts wegen berichtigt:
Das nicht ausgenutzte bisherige "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben.
a)
14.06.2023
Lenz

b)
Fall 110
Berichtigung von Amts
wegen gemäß § 17 Abs. 1
HRV
80Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Dr. Steinmann, Julia, Pinneberg, *XX.XX.XXXX
Siegmann, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
McCartney, Aine, Reading / Vereinigtes Königreich,
*XX.XX.XXXX
a)
12.09.2023
Gödke

b)
Fall 111
81a)
Die Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 20
(Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen.

b)
Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat den Vorstand
bis zum Ablauf des 22.04.2027 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu Euro 23.645.036,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I").

Das bisherige "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat den Vorstand
bis zum Ablauf des 22.04.2027 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig
insgesamt um bis zu Euro 47.290.072,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II").

Das bisherige "Genehmigte Kapital II" ist aufgehoben.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 23.645.036,00 durch
Ausgabe von bis zu 23.645.036 neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital IIl"). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden
Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder
bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung
eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der
Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu
gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder
Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23.04.2024 bis
zum Ablauf des 22.04.2027 von der Gesellschaft gegen Bareinlagen
ausgegeben werden.
a)
30.04.2024
Bartikowski

b)
Fall 112
82Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und
Zweigniederlassung:
Fernández Romero, Luis Alberto, Navarra / Spanien,
*XX.XX.XXXX
a)
18.09.2024
Gödke

b)
Fall 113

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.