Handelsregister · HRB 11500
Chronologischer Auszug
Nordex SE · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Nordex SE b) Rostock Geschäftsanschrift: Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock c) Die Führung, die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften in In- und Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten industrieller Fertigung, Vertrieb und Dienstleistungen insbesondere im Bereich "Regenerative Energien" betätigen. Die Gesellschaft kann auf den in diesem Absatz genannten Geschäftsgebieten auch selbst tätig werden. | 66.845.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten b) Eingetreten als Vorsitzender des Vorstands: Richterich, Thomas, Hamburg, *XX.XX.XXXX Eingetreten als Mitglied des Vorstands: Pedersen, Carsten Risvig, Humlebaek/Dänemark, *XX.XX.XXXX Eingetreten als Mitglied des Vorstands: Schäferbarthold, Ulric Bernard, Hamburg, *XX.XX.XXXX mit der Berechtigung, als Vertreter der Gesellschaft mit der ebenfalls von ihm vertretenen Nordex Energy GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 4861 NO) Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Mitglied des Vorstands: Dr. Voß, Eberhard, Biendorf OT Jörnstorf, *XX.XX.XXXX Eingetreten als Mitglied des Vorstands: Dr. Sielemann, Marc, München, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Scholle, Jörg, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX Dr. Schänzer, Stefan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Peters, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX Liebelt, Frank, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX Kühl, Karsten, Gödenstorf, *XX.XX.XXXX Dr. Husemann, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX Heinz-Haller, Wolfgang, Techau, *XX.XX.XXXX Dr. Frankenberger, Anke, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) Europäische Aktiengesellschaft (SE) b) Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nordex AG, mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 8790) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.05.2009. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz (2) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einm oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen; . wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezurgsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlußfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; und . für Spitzenbeträge. Der Vorstand wird ermöchtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (3) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von der Gesellschaft gemäß Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil. Das Grundkaptial der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EUR 1.500.000,- durch Ausgaben von bis zu 1.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht, jedoch höchtens ibs zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (4) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital II). Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in der Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Baurausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil | a) 04.03.2010 Freese |
| 2 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Personenbezogene Daten geändert, nun: Haller, Wolfgang Heinz, Techau, *XX.XX.XXXX | b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz (2) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen; . wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlußfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; und . für Spitzenbeträge. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (3) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EUR 1.500.000,- durch Ausgaben von bis zu 1.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (4) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital II). Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil | a) 29.03.2010 Hagemann b) Eintragung vom 04.03.2010 lfd. Nr. 1 Spalte 6 gemäß § 319 ZPO analog von Amts wegen berichtigt. | |||
| 3 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Bhaumick, Jasper Werner Rajkumar, Quickborn, *XX.XX.XXXX | a) 19.04.2010 Gödke | ||||
| 4 | a) Satzung vom 26.05.2010 Die Hauptversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,00 gegen Barund/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen; . wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; und . für Spitzenbeträge. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe. | a) 15.06.2010 Freese | ||||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Bornbach 2 22848 Norderstedt | a) 05.08.2010 Hagemann | ||||
| 6 | b) Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in 22848 Norderstedt, Geschäftsanschrift: Bornbach 2, 22848 Norderstedt | a) 05.08.2010 Hagemann | ||||
| 7 | b) Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Bornbarch 2 22848 Norderstedt | a) 10.08.2010 Hagemann b) Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 05.08.2010, lfd. Nr. 5 Spalte 2 b | ||||
| 8 | b) Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in 22848 Norderstedt, Geschäftsanschrift: Bornbarch 2, 22848 Norderstedt | a) 10.08.2010 Hagemann b) Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 05.08.2010, lfd. Nr. 6 Spalte 2 b | ||||
| 9 | b) Ausgeschieden als Mitglied des Vorstands: Pedersen, Carsten Risvig | a) 03.09.2010 Gödke | ||||
| 10 | Prokura erloschen: Bhaumick, Jasper Werner Rajkumar, Quickborn, *XX.XX.XXXX | a) 29.09.2010 Gödke | ||||
| 11 | b) Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 07.10.2010 Gödke b) Beschluss vom 27.08.2010 | ||||
| 12 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Hinsche, Torsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.11.2010 Gödke | ||||
| 13 | b) Nordex SE, 22848 Norderstedt, Geschäftsanschrift: Bornbarch 2, 22848 Norderstedt Die Zweigniederlassung ist verlegt Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in 22419 Hamburg, Geschäftsanschrift: Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg | a) 03.01.2011 Gödke | ||||
| 14 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Oppermann, Rainer, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2011 Anderson-Ohde | ||||
| 15 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Langenhorner Chaussee 600 22419 Hamburg | a) 10.02.2011 Gödke | ||||
| 16 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Kristensen, Lars Rytter, Hamburg, *XX.XX.XXXX Kerber, Lutz, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2011 Gödke | ||||
| 17 | 73.529.499,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 08.06.2010 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.684.499,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.03.2011 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 6.901.751,00. | a) 30.03.2011 Freese | |||
| 18 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Lieser, Heinrich Georg Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.04.2011 Eick | ||||
| 19 | a) Die Hauptversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital), 9 (Vertretung) und 20 (Teilnahmerecht) beschlossen. b) Der Vorstand ist bis zum 31. Mai 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 14.700.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen; - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende, anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 und Abs. 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); und - für Spitzenbeträge. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem Genehmigten Kapital I festzulegen, einschließlich des weiteren Inhalts der jeweiligen Aktienrechte. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 8.015.501,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil. | a) 30.06.2011 Freese | ||||
| 20 | b) Angabe zum verbliebenen Genehmigten Kapital I gelöscht | a) 28.07.2011 Freese | ||||
| 21 | Prokura erloschen: Liebelt, Frank, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt-und Zweigniederlassung: Dr. Fahrig, Heinrich Michael, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) 26.10.2011 Gödke | ||||
| 22 | b) Ausgeschieden als Mitglied des Vorstands: Dr. Voß, Eberhard, Biendorf OT Jörnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 01.11.2011 Gödke b) Beschluss vom 05.09.2011 | ||||
| 23 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Brüggemann, Karsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.11.2011 Gödke | ||||
| 24 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Gersdorf, Bernd, Potsdam, *XX.XX.XXXX Meiser, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 22.11.2011 Gödke | ||||
| 25 | b) Ausgeschieden als Vorstand: Richterich, Thomas, Hamburg, *XX.XX.XXXX Eingetreten als Vorsitzender des Vorstands: Dr. Zeschky, Jürgen, Rot am See, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2012 Gödke b) Beschluss vom 26.11.2011 | ||||
| 26 | Prokura erloschen: Brüggemann, Karsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Anghel, René, Hamburg, *XX.XX.XXXX Dr. Bütje, Rolf Peter, Bendestorf, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2012 Gödke | ||||
| 27 | Prokura erloschen: Dr. Bütje, Rolf Peter, Bendestorf, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Jedner, Joachim Christopher, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 06.06.2012 Gödke | ||||
| 28 | a) Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 3 Abs.1 (Bekanntmachung und Informationen) und § 18 (Vergütung) beschlossen. | a) 19.06.2012 Freese | ||||
| 29 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Dr. Willing, Felix, Bocholt, *XX.XX.XXXX | a) 25.07.2012 Eick | ||||
| 30 | Prokura erloschen: Dr. Frankenberger, Anke, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandmitgelied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Lenhartz, Hans-Rudolf, Odenthal, *XX.XX.XXXX | a) 10.08.2012 Eick | ||||
| 31 | Prokura erloschen: Dr. Husemann, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Lieser, Heinrich Georg Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Luzinat, Andrea, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2012 Gödke | ||||
| 32 | b) Ausgeschieden als Mitglied des Vorstands: Dr. Sielemann, Marc, München, *XX.XX.XXXX | a) 15.11.2012 Gödke | ||||
| 33 | Prokura erloschen: Kristensen, Lars Rytter, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Gersdorf, Bernd, Potsdam, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Fahrig, Heinrich Michael, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Seyfarth, Christoph Ludwig, Friedberg, *XX.XX.XXXX | a) 26.06.2013 Gödke | ||||
| 34 | 80.882.447,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 07.06.2011 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 26.11.2013 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um EUR 7.352.948,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.11.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 7.347.052,00. | a) 28.11.2013 Freese | |||
| 35 | Prokura erloschen: Luzinat, Andrea, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 18.02.2014 Gödke | ||||
| 36 | a) Die Hauptversammlung vom 03.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Der Vorstand ist bis zum 31. Mai 2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.100.000,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann ("Genehmigtes Kapital I"). | a) 02.07.2014 Weers | ||||
| 37 | a) Eintragung lfd. Nr. 4, Spalte 6 vom 15.06.2010 hinsichtlich des Satzungsdatums entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit auf den 26.05.2009 geändert. | a) 03.07.2014 Weers | ||||
| 38 | Prokura erloschen: Dr. Schänzer, Stefan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Montjoie, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.07.2014 Eick | ||||
| 39 | Prokura erloschen: Anghel, René, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Haller, Wolfgang Heinz, Techau, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Kühl, Karsten, Gödenstorf, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Meiser, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Peters, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Kerber, Lutz, Berlin, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Oppermann, Rainer, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Willing, Felix, Bocholt, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Jedner, Joachim Christopher, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 27.03.2015 Gödke | ||||
| 40 | b) Ausgeschieden als Vorstand: Dr. Zeschky, Jürgen, Rot am See, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 02.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Vergütung) beschlossen. | a) 23.06.2015 Weers | |||
| 41 | b) Geändert, nun: Vorsitzender des Vorstands: Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 28.07.2015 Gödke b) Beschluss vom 20.05.2015 | ||||
| 42 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Rößler, Alexander Volkmar, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 19.08.2015 Gödke | ||||
| 43 | Prokura erloschen: Seyfarth, Christoph Ludwig, Friedberg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Oeing, Alexander, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 30.11.2015 Gödke | ||||
| 44 | 96.982.447,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.06.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 16.100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.03.2016 ist § 4 Abs. 1, 2, 3 und 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung erloschen. | a) 05.04.2016 Weers | |||
| 45 | b) Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Blanco Diéguez, José Luis, Madrid / Spanien, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Landa Esparza, Patxi, Pamplona / Spanien, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 18.04.2016 Gödke b) Beschluss vom 03.04.2016 | ||||
| 46 | a) Durch Beschluss Aufsichtsrats vom 15.04.2016 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | a) 02.05.2016 Weers | ||||
| 47 | a) Die Hauptversammlung vom 10.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 19.376.489,- durch Ausgabe von bis zu 19.376.489 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 09. Mai 2021 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 09. Mai 2021 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 09. Mai 2021 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil. | a) 09.06.2016 Weers | ||||
| 48 | b) Der Vorstand wird bis zum 9. Mai 2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 19.376.489,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können dabei auch von einem oder mehreren vom Vorstand zu bestimmenden Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten ("mittelbares Bezugsrecht"). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen einmalig oder mehrmalig auszuschließen: - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende, anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet ("Höchstbetrag") und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) oder - für Spitzenbeträge. Auf den Höchstbetrag nach dem vorstehenden zweiten Spiegelstrich sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandelund/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird bzw. werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem Genehmigten Kapital I festzulegen, einschließlich des weiteren Inhalts der jeweiligen Aktienrechte. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung des Vorstands neu zu fassen. | a) 13.06.2016 Weers | ||||
| 49 | b) von Amts wegen ergänzt: Das Bedingte Kapital II ist aufgehoben. | a) 27.06.2016 Weers | ||||
| 50 | b) Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Burkhard, Christoph Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 07.09.2016 Gödke b) Beschluss vom 30.08.2016 | ||||
| 51 | b) Ausgeschieden als Mitglied des Vorstands: Schäferbarthold, Ulric Bernard, Hamburg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Lenhartz, Hans-Rudolf, Odenthal, *XX.XX.XXXX | a) 19.10.2016 Gödke | |||
| 52 | b) Ausgeschieden als Vorstand: Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 05.04.2017 Gödke b) Fall 67 | ||||
| 53 | Prokura erloschen: Oeing, Alexander, Münster, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Jedner, Joachim, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 12.07.2017 Gödke b) Fall 69 | ||||
| 54 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 25.07.2017 Eick b) Fall 70 | ||||
| 55 | Prokura erloschen: Montjoie, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 05.09.2017 Gödke b) Fall 71 | ||||
| 56 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Dr. Mehdorn, Falk, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX | a) 19.01.2018 Eick b) Fall 72 | ||||
| 57 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Heinen, Christian, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.04.2018 Gödke b) Fall 73 | ||||
| 58 | Prokura erloschen: Hinsche, Torsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Neugärtner, Hajo Franziskus, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 06.06.2018 Gödke b) Fall 74 | ||||
| 59 | Prokura erloschen: Scholle, Jörg, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX | a) 16.11.2018 Eick b) Fall 76 | ||||
| 60 | a) Die Hauptversammlung vom 04.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EUR 2.900.000,- durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Der Vorstand ist bis zum 31.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 2.900.000,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II"). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. | a) 26.06.2019 Freese b) Fall 78 | ||||
| 61 | 106.680.691,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 10.05.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 08.10.2019 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 9.698.244,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.10.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das "Genehmigte Kapital I" beträgt noch EUR 9.678.245,00. | a) 09.10.2019 Freese b) Fall 9 | |||
| 62 | a) Die Hauptversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das alte "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben. Der Vorstand ist bis zum 15.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 26.190.109,- gegen Bar- oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Der Vorstand ist bis zum 15.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,- gegen Bareinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Das alte "Bedingte Kapital I" ist aufgehoben. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 16.07.2020 das Grundkapitals um bis zu EUR 18.436.138,- durch Ausgabe von bis zu 18.436.138 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zur Durchführung von bis zum 15.07.2023 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). | a) 13.08.2020 Freese b) Fall 82 | ||||
| 63 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Matthes, Florian, Hamburg, *XX.XX.XXXX Busdiecker, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX Franke, Michael Georg Franz, Melle, *XX.XX.XXXX Oezarslan, Ibrahim, Hamburg, *XX.XX.XXXX Pump, Siegbert, Essen, *XX.XX.XXXX Naujeck, Andreas, Kiel, *XX.XX.XXXX Brüggemann, Karsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2020 Bänder b) Fall 83 | ||||
| 64 | 117.348.759,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 16.07.2020 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 01.12.2020 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 10.668.068,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2020 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 15.522.041,00 EUR. | a) 03.12.2020 Freese b) Fall 85 | |||
| 65 | b) Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2021 Gödke b) Fall 86 Beschluss vom 19.11.2020 | |||
| 66 | b) Ausgeschieden als Mitglied des Vorstandes: Burkhard, Christoph Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 01.03.2021 Gödke b) Fall 87 | ||||
| 67 | Prokura erloschen: Dr. Mehdorn, Falk, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 13 (Einberufung), 14 (Beschlussfassung) und 20 (Teilnahmerecht und Stimmenrecht) beschlossen. b) Die in der Hauptversammlung vom 16.07. 2020 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital l, die in Höhe von EUR 15.522.041,00 noch nicht ausgenutzt ist, wurde mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des durch vorgenannte Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Genehmigten Kapitals I aufgehoben. Der Vorstand ist bis zum 04.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 23.469.751,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Das von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16.07. 2020 beschlossene "Genehmigte Kapital llI" ist in "Genehmigtes Kapital ll" umbenannt. Der Vorstand ist bis zum 04.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 3.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III"). Die in der Hauptversammlung vom 04.06.2019 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital ll, die in voller Höhe von EUR 2.900.000,00 noch nicht ausgenutzt ist (das bisherige Genehmigte Kapital ll), wurde mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des mit vorgenannter Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Genehmigten Kapitals lll aufgehoben. Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 04.06.2019 beschlossene Ermächtigung zum Aktienoptionsplan 2019 sowie die Beschlussfassung über das bisherige Bedingte Kapital ll werden zum Zeitpunkt der Eintragung des mit vorgenannter Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Bedingten Kapitals ll aufgehoben. Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.500.000,00 ("Bedingtes Kapital ll") durch Ausgabe von bis zu 3.500.000,00 neuen, auf den lnhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen. | a) 25.05.2021 Lenz b) Fall 88 | |||
| 68 | 160.021.035,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 05.05.2021 erteilten Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I - Genehmigtes Kapital II - Genehmigtes Kapital III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 42.672.276,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.06.2021 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital II ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital III beträgt noch 299.578,00 EUR. | a) 15.07.2021 Lenz b) Fall 92 | |||
| 69 | a) 28.09.2021 Weers b) Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: Lfd. Nr. 62 Spalte 6 Eintragung vom 13.08.2020: die Rötung (Bedingtes Kapital I) ist aufgehoben. | |||||
| 70 | a) Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 32.004.207,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II"). Das nicht ausgenutzte bisherige Genehmigte Kapital III ist aufgehoben. Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 4.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III"). | a) 03.06.2022 Lenz b) Fall 96 | ||||
| 71 | 176.023.138,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 16.002.103,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.06.2022 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. | a) 28.06.2022 Lenz b) Fall 97 | |||
| 72 | 211.946.227,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital II und Genehmigtes Kapital III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 35.923.089,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.07.2022 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital II ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital III beträgt noch 81.118,00 EUR. | a) 25.07.2022 Lenz b) Fall 101 | |||
| 73 | a) Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Ort und Einberufung) beschlossen. | a) 08.09.2022 Lenz b) Fall 102 | ||||
| 74 | Prokura erloschen: Pump, Siegbert, Essen, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Geldhof, Wim, Madrid / Spanien, *XX.XX.XXXX | a) 20.09.2022 Gödke b) Fall 103 | ||||
| 75 | Prokura erloschen: Busdiecker, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Ezpeleta Puras, Miguel, Pamplona / Spanien, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2022 Gödke b) Fall 104 | ||||
| 76 | a) Die Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das bisherigen "Bedingte Kapital I" ist aufgehoben. Die außerordentliche Hauptversammlung der vom 27.03.2023 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 21.194.623,00 durch Ausgabe von bis zu 21.194.623 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital l"). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27.03.2023 bis zum Ablauf des 26.03.2026 von der Gesellschaft gegen Bareinlagen ausgegeben werden. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 21.194.623,00 gegen Barund/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital l"). Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 42.389.245,00 gegen Barund/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II"). Das nicht ausgenutzte bisherigen "Genehmigte Kapital III" ist aufgehoben. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 6.358.387,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III"). | a) 24.04.2023 Lenz b) Fall 107 | ||||
| 77 | 236.450.364,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 29.260.215,00 EUR EUR und die Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 24.504.137,00 EUR durchgeführt; das Grundkapital beträgt nun 236.450.364,00 EUR. | a) 08.05.2023 Lenz b) Fall 108 | |||
| 78 | a) Die Hauptversammlung vom 06.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 19 (Ort und Einberufung) und § 20 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. b) Die ordentliche Hauptversammlung vom 06.06.2023 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 05.06.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 21.194.622,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Das nicht ausgenutzte bisherige "Genehmigte Kapital!" ist aufgehoben. | a) 13.06.2023 Lenz b) Fall 109 | ||||
| 79 | b) Von Amts wegen berichtigt: Das nicht ausgenutzte bisherige "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben. | a) 14.06.2023 Lenz b) Fall 110 Berichtigung von Amts wegen gemäß § 17 Abs. 1 HRV | ||||
| 80 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Dr. Steinmann, Julia, Pinneberg, *XX.XX.XXXX Siegmann, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX McCartney, Aine, Reading / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX | a) 12.09.2023 Gödke b) Fall 111 | ||||
| 81 | a) Die Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 20 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. b) Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 22.04.2027 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 23.645.036,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Das bisherige "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben. Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 22.04.2027 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 47.290.072,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II"). Das bisherige "Genehmigte Kapital II" ist aufgehoben. Die ordentliche Hauptversammlung vom 23.04.2024 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 23.645.036,00 durch Ausgabe von bis zu 23.645.036 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital IIl"). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23.04.2024 bis zum Ablauf des 22.04.2027 von der Gesellschaft gegen Bareinlagen ausgegeben werden. | a) 30.04.2024 Bartikowski b) Fall 112 | ||||
| 82 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Fernández Romero, Luis Alberto, Navarra / Spanien, *XX.XX.XXXX | a) 18.09.2024 Gödke b) Fall 113 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.