Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 6.000,00 DM pro Jahr sowie Entscheidungen über die Einstellung und Entlassung von Angestellten bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes, der sich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer, dem Jugendobmann und seinem Vertreter, dem Pressewart, den Abteilungsleitern und dem Schriftführer zusammensetzt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Thomas Strebel
Norderstedt
274
Thorsten Murau
Norderstedt
274
Tessa Horstmann
Norderstedt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2020-06-26
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