Handelsregister · VR 120438

Registerinformationen

Norddeicher Shanty-Chor 2000 e.V. · Amtsgericht Aurich

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Norddeicher Shanty-Chor 2000 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Norddeich

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 120438
Gericht
Amtsgericht Aurich
Letzte Eintragung
28.05.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Johann Friedrichs

Norden

Vorstand

Georg Grensemann

Norden

Vorstand

Günther Theesfeld

Norden

Vorstand

Karl Dietmar Hagemeier

Norden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder, wovon einer der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss.
  • Tag der ersten Eintragung: 31.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 699 Amtsgericht Norden getreten. Freigegeben am 09.10.2006.

Satzung

  • Satzung vom 29.09.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Rechte und Pflichten der (aktiven) Mitglieder, 10 (Organe des Vereins), § 14 (Musikalischer Leiter (Chorleiter) und Chorhelfer und § 17 (Inkrafttreten der Satzung) sowie der Schlussformel beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 11 Punkt 3 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 6, 7, 10 und 14 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Rechte und Pflichten der (aktiven) Mitglieder) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft) § 7 (Rechte und Pflichten der aktive Mitglieder) und § 17 (Inkraftreten der Satzung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.