Handelsregister · VR 1800

Chronologischer Auszug

Nordberliner Sport-Club 1919 e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Nordberliner Sport-Club 1919 e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bestellungen und Zahlungen für Vereinszwecke der Abteilungen erfolgen ausschließlich durch Mitglieder des jeweiligen geschäftsführenden Vorstandes und bedürfen der
vorherigen Gegenzeichnung eines weiteren Mitgliedes des
jeweiligen geschäftsführenden Vorstandes.
Soweit sie den Betrag von 600.- Euro übersteigen, bedürfen sie auch der Abstimmung mit dem Kassierer der
mit der Zahlung zu belastenden Abteilung. Ausgaben, die
den Betrag von 2.600.- Euro übersteigen, bedürfen eines
Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes im Sinne des § 10
Abs. 1 a).

Kreditaufnahmen des Vereins bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Hauptversammlung.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Both, Wilfried, *XX.XX.XXXX, Berlin
zweiter Vorsitzender:

2.
Reiß, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassierer:

3.
Mnich, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 17.05.1952
Die Satzung ist zuletzt geändert und neu gefasst
am: 30.10.1998
mit letzter Änderung vom: 26.03.2004

b)
Folgende Vereine sind bisher auf den Verein verschmolzen:
SPORTCLUB TEGEL 1919 mit Sitz in Berlin
(AG Charlottenburg VR 4390) am 07.08.2002
a)
16.10.2006
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 91 ff
Beschluss Bl. 87,
163-164, 248
Verschmelzungsvertrag Bl. 123,
135
Zustimmungsbeschlüsse Bl. 140,
165
2b)
Ausgeschieden:
2. Reiß, Dieter

Ausgeschieden:
3. Mnich, Andreas

zweiter Vorsitzender:
4.
Boldt, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassierer:
5.
Tründelberg, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
10.11.2006
Pirwitz
3b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
4. Boldt, Andreas

zweite Vorsitzende:
6.
Vernimmen, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
06.08.2008
Röling
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Das Eingehen von Verträgen für Vereinszwecke bedarf
der vorherigen Gegenzeichnung des Kassierers der mit
der Zahlung zu belastenden Abteilung. Einmalige Ausgaben, die den Betrag von 1.000,- € übersteigen und Verpflichtungen, die über einen Zeitraum von mehr als einem Monat eingegangen werden und die jeweils nicht im
Haushaltsplan enthalten sind, bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses des geschäftsführenden Vorstands i. S. d. § 10
Abs. 1 a) der Satzung. Kreditaufnahmen bedürfen eines
Mehrheitsbeschlusses der Hauptversammlung.

b)
Nicht mehr Kassierer:

5. Tründelberg, Dieter

Kassiererin:

7.
Peter, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2011 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
01.06.2012
Röling
b)
Satzung Bl.
71-80
Beschluss Bl. 67
Bd. 3
5b)
Nicht mehr Kassiererin:
7. Peter, Claudia

Kassiererin:
8.
Fechner, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.07.2012
Röling
6b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Both, Wilfried
Nicht mehr zweite Vorsitzende:
6. Vernimmen, Carola

Nicht mehr Kassiererin:
8. Fechner, Sabine

erster Vorsitzender:
9.
Hallmann, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
10.
Berndt, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
24.09.2014
Röling
7b)
Kassierer:
11.
Tründelberg, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
14.04.2015
Röling
8a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Hauptkassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Verträge bedürfen der vorherigen Gegenzeichnung des Kassierers der mit
der Zahlung zu belastenden Abteilung. Einmalige Ausgaben, die den Betrag von 1.000,- Euro übersteigen und Verpflichtungen, die für einen Zeitraum von mehr als einem
Monat eingegangen werden und nicht im Haushaltsplan
enthalten sind, bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
Kreditaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

10. Berndt, Thorsten

zweiter Vorsitzender:

12.
Köhn, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 11:
Hauptkassierer:

Tründelberg, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
24.10.2017
Röling
b)
Satzung Bl.
151-156
Beschluss Bl.
143-145
9b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
12. Köhn, Carsten

zweiter Vorsitzender:
13.
Berndt, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
29.10.2018
Röling
10a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten) und § 7 (Maßregelungen) beschlossen.
a)
08.02.2021
Röling
b)
Beschluss Bl.
182-184/202-203
(185-194) Bd. 3
11b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
13. Berndt, Thorsten

zweiter Vorsitzender:
14.
Hertel, Kai, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.08.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
17.10.2022
Kalinowski
b)
Beschluss Bl.
6-11/21 (12-16)
Bd. 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.