Handelsregister · VR 1800
Chronologischer Auszug
Nordberliner Sport-Club 1919 e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Nordberliner Sport-Club 1919 e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bestellungen und Zahlungen für Vereinszwecke der Abteilungen erfolgen ausschließlich durch Mitglieder des jeweiligen geschäftsführenden Vorstandes und bedürfen der vorherigen Gegenzeichnung eines weiteren Mitgliedes des jeweiligen geschäftsführenden Vorstandes. Soweit sie den Betrag von 600.- Euro übersteigen, bedürfen sie auch der Abstimmung mit dem Kassierer der mit der Zahlung zu belastenden Abteilung. Ausgaben, die den Betrag von 2.600.- Euro übersteigen, bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes im Sinne des § 10 Abs. 1 a). Kreditaufnahmen des Vereins bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Hauptversammlung. b) erster Vorsitzender: 1. Both, Wilfried, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Reiß, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassierer: 3. Mnich, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 17.05.1952 Die Satzung ist zuletzt geändert und neu gefasst am: 30.10.1998 mit letzter Änderung vom: 26.03.2004 b) Folgende Vereine sind bisher auf den Verein verschmolzen: SPORTCLUB TEGEL 1919 mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg VR 4390) am 07.08.2002 | a) 16.10.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 91 ff Beschluss Bl. 87, 163-164, 248 Verschmelzungsvertrag Bl. 123, 135 Zustimmungsbeschlüsse Bl. 140, 165 |
| 2 | b) Ausgeschieden: 2. Reiß, Dieter Ausgeschieden: 3. Mnich, Andreas zweiter Vorsitzender: 4. Boldt, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassierer: 5. Tründelberg, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 10.11.2006 Pirwitz | ||
| 3 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 4. Boldt, Andreas zweite Vorsitzende: 6. Vernimmen, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 06.08.2008 Röling | ||
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Das Eingehen von Verträgen für Vereinszwecke bedarf der vorherigen Gegenzeichnung des Kassierers der mit der Zahlung zu belastenden Abteilung. Einmalige Ausgaben, die den Betrag von 1.000,- € übersteigen und Verpflichtungen, die über einen Zeitraum von mehr als einem Monat eingegangen werden und die jeweils nicht im Haushaltsplan enthalten sind, bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses des geschäftsführenden Vorstands i. S. d. § 10 Abs. 1 a) der Satzung. Kreditaufnahmen bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Hauptversammlung. b) Nicht mehr Kassierer: 5. Tründelberg, Dieter Kassiererin: 7. Peter, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2011 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 01.06.2012 Röling b) Satzung Bl. 71-80 Beschluss Bl. 67 Bd. 3 | |
| 5 | b) Nicht mehr Kassiererin: 7. Peter, Claudia Kassiererin: 8. Fechner, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 25.07.2012 Röling | ||
| 6 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Both, Wilfried Nicht mehr zweite Vorsitzende: 6. Vernimmen, Carola Nicht mehr Kassiererin: 8. Fechner, Sabine erster Vorsitzender: 9. Hallmann, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 10. Berndt, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 24.09.2014 Röling | ||
| 7 | b) Kassierer: 11. Tründelberg, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 14.04.2015 Röling | ||
| 8 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Hauptkassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Verträge bedürfen der vorherigen Gegenzeichnung des Kassierers der mit der Zahlung zu belastenden Abteilung. Einmalige Ausgaben, die den Betrag von 1.000,- Euro übersteigen und Verpflichtungen, die für einen Zeitraum von mehr als einem Monat eingegangen werden und nicht im Haushaltsplan enthalten sind, bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Kreditaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 10. Berndt, Thorsten zweiter Vorsitzender: 12. Köhn, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 11: Hauptkassierer: Tründelberg, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2017 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 24.10.2017 Röling b) Satzung Bl. 151-156 Beschluss Bl. 143-145 | |
| 9 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 12. Köhn, Carsten zweiter Vorsitzender: 13. Berndt, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 29.10.2018 Röling | ||
| 10 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten) und § 7 (Maßregelungen) beschlossen. | a) 08.02.2021 Röling b) Beschluss Bl. 182-184/202-203 (185-194) Bd. 3 | ||
| 11 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 13. Berndt, Thorsten zweiter Vorsitzender: 14. Hertel, Kai, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 17.10.2022 Kalinowski b) Beschluss Bl. 6-11/21 (12-16) Bd. 4 |
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