Handelsregister · VR 1109

Chronologischer Auszug

NonAlc Selbsthilfe-Verein zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs, Hilfe für Abhängige, Gefährdete und Angehörige e.V. · Amtsgericht Aschaffenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
NonAlc Selbsthilfe-Verein zur Bekämpfung des
Alkoholmißbrauchs, Hilfe für Abhängige, Gefährdete und
Angehörige e.V.

b)
Hösbach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtshandlungen, die den Verein mit mehr als 2.000,--
DM belasten, bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung
des Vorstandes.

b)
1. Vorsitzender:
Staudt, Anton, Steuerbevollmächtigter, Hösbach
2. Vorsitzender:
Stenger, Franz, Bauaufseher, Heimbuchenthal
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 03.04.1998 zuletzt geändert am 05.06.1998
a)
18.07.2002
Sauer

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.06.1998.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 4 So.
2b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Stenger, Franz, Bauaufseher, Heimbuchenthal
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Müller, Hubert, Laufach, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Beissler, Horst, Goldbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2008 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
16.07.2008
Hörst

b)
Beschluss Bl. 14-19 SB;
3b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Beissler, Horst, Goldbach, *XX.XX.XXXX
Personendaten von Amts wegen ergänzt:
1. Vorsitzender:
Staudt, Anton, Hösbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2018 hat die Änderung des § 8 (Der Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
14.05.2018
Spitzer

b)
Neue Satzung Bl. 23 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.