Die Gestaltung von Markennamen für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen jeder Art, deren Erwerb, Vertrieb oder Schutz und die Beratung von Unternehmen jeder Art in diesem oder einem ähnlichen Dienstleistungsbereich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Einem Geschäftsführer kann für den Einzelfall oder allgemein durch Beschluß der Gesellschafterversammlung Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB gewährt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sybille Kircher
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.04.1989 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.01.1993 geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.06.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.02.2004.
Gesellschaftsvertrag Blatt 27 Sonderband
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