Entwicklung und Vertrieb von IT-Produkten und IT-Lösungen, insbesondere von Softwarelösungen zur digitalen Optimierung des Einkaufs im Bereich automatisierter Wettbewerbsverhandlungen und Auktionen unter Anwendung der Grundsätze der sog. "Spieltheorie"; Erbringung von IT-Dienst- und IT-Beratungsleistungen; Handel mit IT-Produkten und IT-Lösungen aller Art. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nach dem Rechtsberatungsgesetz.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Paul
München
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Martin Walter
Berlin
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 2.2.2022.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2022 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2023 hat die Änderung der §§ 11 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 20 (Tod von Gesellschaftern) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2024 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/I sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 12.734,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital.
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2024 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2025 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 10.353,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I).
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.12.2024 (Az. 1507 IN 12224/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.02.2025 (Az. 1507 IN 12224/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.