Handelsregister · HRB 4667
Chronologischer Auszug
NIPPON AUTOSPORT GmbH Groß- und Einzelhandel für Autozubehör · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) NIPPON AUTOSPORT GmbH Groß- und Einzelhandel für Autozubehör b) March c) Groß- und Einzelhandel mit Autozubehörteilen. | 52.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Dettling, Christian, Kaufmann, Freiburg im Breisgau mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.02.1994 mit Nachtrag vom 21.03.1994 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 12.12.2003. | a) 14.03.2006 Funer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 21.04.1994 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 141 ff. | |
| 2 | b) Von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Grünstr. 18, 79232 March | a) 16.01.2009 Mueller | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 27.08.2015 (58 IN 315/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 28.08.2015 Müller | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 01.11.2015 (58 IN 315/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Freiburg, 58 IN 315/15) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 02.11.2015 Müller | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 01.01.2018 (58 IN 315/15) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht. | a) 03.01.2018 Amann | ||||
| 6 | b) Die Gesellschaft wird fortgesetzt. | a) 25.04.2018 Amann | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 30.12.2020 (58 IN 315/15) ist die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans aufgehoben. | a) 05.01.2021 Amann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.