Malerarbeiten aller Art, die Durchführung von Arbeiten im Bereich Trockenbau, Innenausbau und Bautenschutz sowie die Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegearbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sabine Nink
Kaarst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12. Juli 2006
Die Gesellschafterversammlung vom 27. August 2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. In § 5 Abs. 5 (Geschäftsführung und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages wurden die Sätze 1 und 2 neu gefasst. § 11 (Gesellschafterbeschlüsse) Ziffer 3 wurde aufgehoben und neu gefasst. In § 14 (Tod eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages wurde die Überschrift geändert und lautet nunmehr: Tod eines Gesellschafters, Güterstand. § 14 Ziffer 3 ist geändert.
Freitext
Beschluss Blatt 7 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 R ff. Sonderband
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